Schweizerische MwSt-Verwaltung

In diesem Artikel

Banana Buchhaltung beinhaltet die MwSt-Verwaltung gemäss Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Die Dateivorlagen mit MwSt verfügen bereits über die aktualisierte MwSt-Codes-Tabelle mit den in der Schweiz geltenden Steuersätzen 2024.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Übergang zu den neuen MwSt-Sätzen 2024.
Das Programm bietet Erweiterungen, welche erlauben, das MwSt-Abrechnungsformular (Faksimile) nach effektiver oder nach Saldo-/Pauschalsteuersatz-Methode zu erstellen.

Arten der Abrechnung

Es sind zwei Abrechnungsarten vorgesehen:

  • Nach vereinbarten Entgelten (Kompetenzprinzip)
    Hierzu ist die Führung eines Kundenpostenbuchs und Lieferantenpostenbuchs vorgesehen.
    Die Kosten und Erträge mit entsprechendem MwSt-Code werden bei Ausstellung von Debitorenrechnungen bzw. Erhalt von Kreditorenrechnug erfasst.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Buchführung nach vereinbarten Entgelten.
  • Nach vereinnahmten Entgelten (Kassenprinzip)
    Es ist nicht obligatorisch, ein Kunden- und Lieferantenpostenbuch zu führen. Wird dies jedoch gewünscht, ist es wichtig, dieses mit Kostenstellen einzurichten.
    Die Kosten und Erträge mit entsprechendem MwSt-Code werden erst zum Zeitpunkt der Bezahlung erfasst.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Kunden und Lieferanten bei MwSt/USt nach vereinnahmten Entgelten.

Abrechnungsmethoden

Für die Berechnung der MwSt-Beträge und die Erstellung der Faksimile des an der an die ESTV einzureichenden MwSt-Abrechnungsformualare ist es notwendig, die Aufwands- und Ertragskonten in CHF-Basiswährung zu führen.

Es sind zwei Abrechnungsarten vorgesehen:

  • Effektive Methode
    Sie sieht den Abzug der auf Einkäufe bezahlten MwSt (geschuldete Mehrwertsteuer - Vorsteuer) vor.
  • Saldo- und Pauschalsteuersätze-Methode
    Die an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu zahlende MwSt wird aufgrund der gewährten Saldo- oder Pauschalsteuersätze berechnet.
    Die auf Einkäufe bezahlte MwSt kann nicht zurückgefordert werden.

Online-Einreichung der MwSt-Abrechnung

Mit den neuen Erweiterungen von Banana Buchhaltung, die ab Version 9.0.4 verfügbar sind, kann man nicht nur das Schweizer MwSt-Abrechnungsformular (Faksimile) erstellen, sondern auch die Daten in XML-Format exportieren und im Online-Portal der ESTV hochladen.

Die folgenden Erweiterungen sind im Erweiterungen-Menü verfügbar:

Benutzer, die noch über eine Vorgängerversion verfügen (Version 9 oder älter), müssen auf die aktuelle Version Banana Buchhaltung Plus (aktuelle und 10. Version) aktualisieren, um die elektronische Einreichung der MwSt-Abrechnung nutzen zu können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Aktualisierungen.

Alle MwSt-Berichte können im PDF-Format erstellt und sicher archiviert werden.

MwSt-Zusammenfassung

Zusätzlich zu den Erweiterungen verfügt Banana Buchhaltung über Funktionen zur Erstellung von MwSt-Zusammenfassungen basierend auf dem Abrechnungszeitraum und anderen Parametern.

MwSt-Zusammenfassungen sind nützlich, um die MwSt-Bewegungen (geschuldete, zurückzufordernde und zu bezahlende Mehrwertsteuer) zu verstehen und eine effektive Kontrolle über diese zu erhalten.
Im Falle von Kontrollen durch die Steuerbehörden ermöglichen die MwSt-Zusammenfassungen die gezielte Einholung von Details, um die Überprüfungsarbeit zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite MwSt/USt-Zusammenfassung.

Alle MwSt-Berichte (z.B. Quartals- oder Halbjahresabrechnungen) können im PDF-Format erstellt und sicher archiviert werden.

MwSt-Jahresabstimmung

Betreffend der Jahresabstimmung, welche die festgestellten Unterschiede zu den bereits eingereichten Berichten enthält, ist es mit Banana Buchhaltung nicht möglich, die berechnete MwSt mit den bereits eingereichten Berichten zu vergleichen, da das Programm die zuvor berechneten MwSt-Summen nicht speichert. Der Benutzer muss somit die MwSt-Differenz manuell berechnen und mit dem entsprechenden Formular an die ESTV einreichen.

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