MWST-Formular - Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode

In diesem Artikel

Diese Funktion ist für Unternehmen gedacht, die die MWST mit einem Saldo-/Pauschalsteuersatz abrechnen (siehe Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit entsprechenden Informationen und Steuersätzen nach Aktivität).

  • Diese Unternehmen bezahlen nicht die effektive MWST, sondern schulden einen reduzierten Steuersatz, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgesetzt worden ist, und zwar aufgrund der Art des Betriebs. Die auf Einkäufe bezahlte MWST kann nicht zurückgefordert werden.
  • Dem Kunden wird die MWST mit einem normalen Steuersatz verrechnet, obwohl beim Abrechnen der MWST mit Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode der Steuersatz reduziert ist.
  • Der Prozentsatz wird auf den Brutto-Umsatz berechnet (inklusive Mehrwertsteuer, die dem Kunden verrechnet worden ist).

Banana Buchhaltung Plus hat mit dem Advanced-Plan neue Erweiterungen entwickelt, die es erlauben, das Faksimile der MWST-Abrechnung und die XML-Datei für die elektronische Übermittlung der MWST-Daten mit den neuen Saldosätzen 2024 zu erstellen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Erweiterung Schweizer MWST-Abrechnung 2024 Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode

Die Abrechnungsmethoden von Banana

Zum Buchen der Bewegungen mit Saldosteuersatzmethode stellt die Software Banana Buchhaltung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die MWST am Ende der Periode pauschal abrechnen. In der Tabelle Buchungen wird kein MWST-Betrag angezeigt werden, wenn der MWST-Code für den Saldosteuersatz eingegeben worden ist. Wir empfehlen diese Methode, es ist die einfachste, denn sie ist automatisiert.
  2. Die MWST für jede Buchung zerlegen. In der Tabelle Buchungen wird der MWST-Betrag zerlegt und angezeigt, wenn man den MWST-Code für den Saldosteuersatz eingegeben hat.

Abrechnungsmethode nach vereinbarten und nach vereinnahmten Entgelten

Informationen und Beispiele finden Sie auf der Seite Rechnungen ausdrucken und MWST verwalten.

Lohnt sich der Pauschalsteuersatz?

Einige Benutzer haben uns gefragt, ob es in Banana eine Möglichkeit gibt, abzuwägen, ob es sich lohnt, die MWST mit der Pauschalsteuersatzmethode abzurechnen.

Wir gehen davon aus, dass man bei der Pauschalsteuersatzmethode die MWST auf Einkäufe nicht abziehen kann.
Wenn man abschätzen will, wie viel MWST auf Einkäufe man bezahlt hat, so vorgehen:

  • In der Tabelle MWST/USt-Codes einen Code mit leerer Spalte 'MWST/USt-%' eingeben. Wird ein MWST-Code mit leerer Prozentzahl eingegeben, bleiben die Zellen der Beträge leer. Wird zu verschiedenen Steuersätzen eingekauft, muss für jeden Steuersatz einen MWST-Code erstellt werden.
  • In der Tabelle Buchungen jedes Mal, wenn man einen Einkauf bucht, den MWST-Code für den Steuersatz Null eingeben.
  • Am Ende der Periode Befehl MWST/USt-Zusammenfassung im Menü Berichte auswählen:
    • Die MWST-Zusammenfassung der gewünschten Periode erstellen
    • Kontrollieren, wie hoch der steuerpflichtige Betrag aller Bewegungen ist, die einen MWST-Code mit Steuersatz Null haben
    • Manuell ausrechnen, wie viel Vorsteuer bei Effektiver Methode zurückgefordert werden könnte.
    • Der bei Effektiver Methode zum Normalsatz zu bezahlende Umsatzsteuer den zuvor berechneten theoretischen bei Effektiver Methode abziehbaren Vorsteuerbetrag in Abzug bringen und den so berechneten Betrag mit dem bei Saldosteuer geschuldeten Betrag vergleichen.

Andere Informationen:

  • Vor allem in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit, wenn viele Investionen notwendig sein können, sollte abgewägt werden, ob die Vorsteuer (MWST zum Normalsatz, welche mit Effektiver Methode auf Einkäufen abgesetzt werden könnte) nicht grösser ist, als die zu bezahlende Umsatzsteuer (welche bei Effektiver Methode zum Normalsatz zu berechnen ist).
    Wie auch immer, die Methode, die man auswählt für die MWST-Abrechnung, muss von der Eidgenössischen Steuerverwaltung autorisiert sein.
Wie können wir Ihnen besser helfen?
Wenn die Informationen auf dieser Seite nicht das sind, was Sie suchen, nicht klar genug sind oder nicht aktuell sind, lassen Sie es uns wissen.

Diesen Artikel teilen: Twitter | Facebook | LinkedIn | Email