MWST-Sätze 2024

In diesem Artikel

Ab dem 1. Januar 2024 haben sich in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze geändert. Nachstehend finden Sie die neuen Sätze sowohl für die effektive Methode als auch für die Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode.

MWST-Sätze für die Effektive Methode

Ab 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:

 

 

Bis 31. Dezember 2023Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz:7,7 %8,1 %
Reduzierter Satz:2,5 %2,6 %
Sondersatz für Beherbergung:3,7 %3,8 %

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Fakturierung

  • In Bezug auf Gegenleistungen, die vor dem 1. Juli 2023 deklariert werden müssen, aber sich auf Leistungen für das Jahr 2024 beziehen, müssen diese mit dem alten Mehrwertsteuersatz angegeben werden und können im MWST-Abrechnungsformular des 3. Quartals 2023 oder des 2. Halbjahres 2023 korrigiert werden.
  • Gegenleistungen, die nach dem 1. Juli 2023 deklariert werden und sich auf Leistungen für das Jahr 2024 beziehen, können mit dem neuen MWST-Abrechnungsformular 2024 und den neuen Mehrwertsteuersätze angegeben werden.

Neue MWST-Codes 2024

Am Ende des Jahres 2023 und im Jahr 2024 können die unterschiedlichen Steuersätze parallel verwendet werden.

  • In Banana Buchhaltung enthält die Tabelle MWST/USt-Codes sowohl die MWST-Codes für die neuen Steuersätze als auch die MWST-Codes für die bis 2023 gültigen Steuersätze.
  • Um die Tabelle MWST/USt-Codes zu aktualisieren, ist es am einfachsten, die MWST/USt-Codes in die eigene Buchhaltung zu importieren.

MWST-Sätze für die Saldo-/Pauschalsteuersatz-Methode

Die neuen MWST-Sätze für die Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode lauten wie folgt:

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024
0,1 %0,1 %
0,6 %0,6 %
1,2 %1,3 %
2,0 %2,1 %
2,8 %3,0 %
3,5 %3,7 %
4,3 %4,5 %
5,1 %5,3 %
5,9 %6,2 %
6,5 %6,8 %

Die Tabelle MWST/USt-Codes wurde mit den folgenden MWST-Codes für die Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode aktualisiert:

  • Die MWST-Codes F1 und F2 sind für Leistungen mit Steuersätzen ab 2024 vorgesehen.
  • Die MWST-Codes F3 und F4 sind für Leistungen bis zum 31.12.2023 vorgesehen.

Diese MWST-Codes haben keinen MWST-Steuersatz in der MWST-Codes-Tabelle festgelegt. Für die Berechnung gibt es zwei Methoden:

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