MWST-Verwaltung Schweiz

In diesem Artikel

Banana Buchhaltung Plus ist darauf ausgelegt, die Mehrwertsteuer gemäss den Vorschriften der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu verwalten.
Die Erweiterungen für die MWST-Abrechnungen 2024/2025 ermöglichen die Erstellung einer XML-Datei zur digitalen Übermittlung der MWST-Daten an die ESTV sowie eines Kontrollausdrucks, der der Eingabemaske des ESTV-Portals entspricht.

Voraussetzungen für die Nutzung der Erweiterungen 2024/2025:

Die MWST-Abrechnung Schweiz 2024/2025 wird automatisch erstellt dank der folgenden Erweiterungen, die in Banana Buchhaltung Plus integriert sind:

Änderungen und Neuerungen ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind wesentliche Änderungen im Mehrwertsteuergesetz in Kraft getreten, die insbesondere folgende Punkte betreffen:

  1. Verpflichtung zur elektronischen Verarbeitung der MWST-Daten.
  2. Einführung von mehr als zwei Mehrwertsteuersätzen für die Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode.
  3. Möglichkeit, auf die jährliche Abrechnung umzustellen.

Um diese Neuerungen zu berücksichtigen, ermöglicht Banana Buchhaltung Plus die Nutzung von zwei neuen Erweiterungen in der BETA-Version, die die neuen MWST-Abrechnungen 2025 sowohl für das effektive Verfahren als auch für das Saldo- oder Pauschalverfahren erstellen.

Die Erweiterungen basieren auf den geltenden Steuersätzen und den MWST-Codes, die den entsprechenden Zahlen der MWST-Abrechnung zugeordnet sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite:

Die Faksimile der MWST-Abrechnungen, sowohl mit den Steuersätzen 2018 als auch 2024, ermöglichen es Ihnen, die XML-Datei für die Online-Übermittlung der Daten an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu erstellen.

Die gesamte Dokumentation und die Vorlagen zur Schweizer Mehrwertsteuer wurden aktualisiert, um den neuen MWST-Vorgaben 2025 zu entsprechen.
In der MWST-Codes-Tabelle wurden auch die vorherigen MWST-Codes und MWST-Sätze beibehalten, damit die Mehrwertsteuer auch mit den alten Sätzen deklariert werden kann.
Wenn Sie noch eine Vorgängerversion oder den Professional-Plan von Banana Buchhaltung Plus verwenden, konsultieren Sie bitte unsere Webseite MWST-Erweiterungen: Programm und Abo-Plan aktualisieren.

Buchungen mit MWST/USt

Mit Banana Buchhaltung ist die Erfassung von Buchungen mit Mehrwertsteuer dank der vollständigen Automatisierung äusserst einfach. Die MWST-Buchungen werden in der Tabelle Buchungen erfasst, die das Zentrum der Buchhaltung darstellt. Für jede MWST-Transaktion müssen Sie den entsprechenden MWST-Code eingeben, der angibt, ob es sich um einen Verkauf oder Einkauf handelt und auf die geltenden Mehrwertsteuersätze verweist. Die Software bietet mehrere vordefinierte Spalten, wobei Sie die Möglichkeit haben, deren Anzeige nach Ihren Bedürfnissen anzupassen.

Darüber hinaus bietet das Programm folgende Funktionen:

Arten der Abrechnung

Es sind zwei verschiedene Abrechnungsarten vorgesehen:

  • Nach vereinbarten Entgelten
    Hierfür ist die Führung eines Kunden- und Lieferantenpostenbuchs vorgesehen.
    Die Kosten und Erträge mit dem entsprechenden MWST-Code werden bei der Ausstellung von Debitorenrechnungen bzw. dem Erhalt von Kreditorenrechnungen erfasst.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Buchführung mit MWST/USt nach vereinbarten Entgelten.
  • Nach vereinnahmten Entgelten
    Es ist nicht obligatorisch, ein Kunden- und Lieferantenpostenbuch zu führen. Wird dies jedoch gewünscht, ist es wichtig, das Postenbuch mit Kostenstellen einzurichten.
    Die Kosten und Erträge mit dem entsprechenden MWST-Code werden erst zum Zeitpunkt der Bezahlung erfasst.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Kunden und Lieferanten bei MWST/USt nach vereinnahmten Entgelten

Abrechnungsmethoden

Für die Berechnung der MWST-Beträge und die Erstellung des Faksimiles des MWST-Abrechnungsformulars, das bei der ESTV eingereicht werden muss, ist es erforderlich, die Aufwands- und Ertragskonten in der Basiswährung CHF zu führen.

Es sind zwei Abrechnungsarten vorgesehen:

  • Effektive Methode
    Bei dieser Methode ist der Abzug der auf Einkäufe gezahlten MWST (geschuldete Mehrwertsteuer – Vorsteuer) vorgesehen.
  • Saldo- und Pauschalsteuersatz-Methode
    Die an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu zahlende MWST wird anhand der gewährten Saldo- oder Pauschalsteuersätze berechnet.
    Die auf Einkäufe gezahlte MWST kann nicht zurückgefordert werden.

Online-Einreichung der MWST-Abrechnung

Mit den neuen Erweiterungen von Banana Buchhaltung können Sie nicht nur das Schweizer MWST-Abrechnungsformular (Faksimile) erstellen, sondern auch die Daten im XML-Format exportieren und direkt im Online-Portal der ESTV hochladen.

Die folgenden Erweiterungen sind im Erweiterungen-Menü verfügbar:

Wenn Sie eine frühere Version von Banana Buchhaltung (Version 9 oder älter) verwenden, müssen Sie sowohl das Programm als auch den Abo-Plan auf die aktuelle Version Banana Buchhaltung Plus (oder Version 10) mit Advanced-Plan aktualisieren, um die elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung nutzen zu können.

Alle MWST-Berichte können im PDF-Format erstellt und sicher archiviert werden.

MWST-Zusammenfassung

Zusätzlich zu den Erweiterungen bietet Banana Buchhaltung Funktionen zur Erstellung von MWST-Zusammenfassungen basierend auf dem Abrechnungszeitraum und anderen Parametern.

MWST-Zusammenfassungen sind nützlich, um die MWST-Bewegungen (geschuldete, zurückzufordernde und zu bezahlende Mehrwertsteuer) nachzuvollziehen und eine effektive Kontrolle darüber zu gewährleisten.
Im Falle von Kontrollen durch die Steuerbehörden ermöglichen die MWST-Zusammenfassungen die gezielte Beschaffung von Details, um die Überprüfung zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite MWST/USt-Zusammenfassung.

Alle MWST-Berichte (z.B. Quartals- oder Halbjahresabrechnungen) können im PDF-Format erstellt und sicher archiviert werden.

MWST-Jahresabstimmung

Bezüglich der Jahresabstimmung, die die festgestellten Unterschiede zu den bereits eingereichten Berichten enthält, ist es mit Banana Buchhaltung nicht möglich, die berechnete MWST mit den bereits eingereichten Berichten zu vergleichen, da das Programm die zuvor berechneten MWST-Summen nicht speichert. Der Benutzer muss daher die MWST-Differenz manuell berechnen und mit dem entsprechenden Formular an die ESTV einreichen.
 

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