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Kleines Steuerschlüssellexikon
Lieferungen vs. Leistungen: Lieferungen beziehen sich immer auf Gegenstände, d.h. die Ware wird an den Erwerber geliefert oder übergeben und das Eigentumsrecht daran durch die Zahlung des Käufers übertragen. Werden Umsätze nicht mit einem Gegenstand gemacht, so liegt eine (sonstige) Leistung vor. Dies können sämtliche Arten von Dienstleistungen sein, Vermietung oder Verpachtung, Beratung oder Projektleitung, Vermittlungs- oder Beförderungsleistungen u.v.m., die an einen Leistungsempfänger erbracht werden.
Unternehmer vs. Nicht-Unternehmer: Hat oder hat nicht eine Umsatzsteuer ID
Drittländer: Nicht-europäisches Ausland außerhalb des EU-Binnenmarktes (Europäische Union, 27 Mitgliedsstaaten)
Steuerschlüssel in Banana Buchhaltung
Die Geschäftsvorlälle zu den Steuerschlüsseln
Beim Leistungserbringer, d.h, für getätigte Umsätze bzw. Verkäufe
- Nummernbereich 100 - 199: Lieferungen und sonstige Leistungen
- Nummernbereich 200 - 209: Erbrachte Leistungen nach §13b UStG
- Nummernbereich 220 - 299: EU-Lieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen
- Nummernbereich 300 - 379: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG
- Nummernbereich 380 - 399: Sonstige
Beim Leistungsempfänger, d.h. für bezogene Waren oder Dienstleistungen
- Nummernbereich 400 - 450: Vorsteuer
- Nummernbereich 480 - 489: Erhaltene Leistungen nach §13a UStG
- Nummernbereich 500 - 599: Erhaltene Leistungen nach §13b UStG
- Nummernbereich 700 - 799: EU-Erwerbe und innergemeinschaftliche Erwerbe
- Nummernbereich 800 - 869: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG
- Nummernbereich 870 - 899: Sonstige
Vierstellige Steuerschlüssel entsprechender dreistelliger nur ohne VSt (6xxx) oder aufzuteilende Vorsteuer (9xxx).
In Banana Buchhaltung nicht beinhaltet: Steuerschlüssel für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe nach §24 UStG (Pauschalierer) und aufzuteilende Vorsteuer.
Quelle: DATEV
Bitte beachten Sie
Das deutsche Steuerrecht ist teilweise sehr kompliziert. Die korrekte Wahl des Steuerschlüssels bei speziellen Sachverhalten ist nicht immer eindeutig. Wir geben in unseren Erläuterungen ausdrücklich keine rechtlich verbindlichen Empfehlungen für die Verwendung von Steuerschlüsseln ab (Haftungsausschluss). Stattdessen empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall - zur korrekten Einordnung und Beurteilung Ihrer steuerrelevanter Sachverhalte sowie zur Verwendung von Steuerschlüsseln - Ihre/n Steuerberater/In zu konsultieren.
Achten Sie auf korrekte Rechnungen?
In den meisten Fällen, insbesondere mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland, ist die korrekte Rechnungsstellung ein wichtiges Thema. Wie ein Geschäftsvorfall steuerlich beurteilt werden kann - und welchen Steuerschlüssel Sie benutzen müssen, ist u.a den Informationen und Formulierungen auf der Rechnung geschuldet. Fehlen da Angaben oder ist die falsche Steuer ausgewiesen worden, kann es zu Problemen kommen. Gleichgültig, ob Sie Leistender oder Erwerber sind. Achten Sie daher stets darauf, dass alle Informationen auf der Rechnung Ihrem Sachverhalt entsprechen.