Steuerschlüssel im Detail: Leistungserbringer

In diesem Artikel

 

 

Lieferungen und Sonstige Leistungen

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100-142 Lieferungen und Leistungen sowie unentgeltliche Wertabgaben

USt-VA Kz 81, 86, 35 Bemessungsgrundlage und Kz 81, 86, 36 Steuerausweis USt
Verwendung: Umsatzsteuerpflichtige Umsätze innerhalb Deutschlands mit Waren und Dienstleistungen

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1b UStG

Hintergrund: Dies sind die am häufigsten gebrauchten Steuerschlüssel. Dies betrifft alle Umsätze, für die die Umsatzsteuer wie gewohnt anfällt. Dies beinhaltet auch den Eigenverbrauch (=unentgeltliche Wertabgaben) , d.h. Gegenstände oder Leistungen aus dem Unternehmen, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter für private Zwecke nutzenUnentgeltliche Wertabgaben aus dem Unternehmen sind, soweit sie in der Abgabe von Gegenständen bestehen, regelmäßig den entgeltlichen Lieferungen und, soweit sie in der Abgabe oder Ausführung von sonstigen Leistungen bestehen, regelmäßig den entgeltlichen sonstigen Leistungen gleichgestellt. Sie umfassen auch unentgeltliche Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer. Gleiches gitlt auch für Umsätze bei der Lieferung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager, wenn dem liefernden Unternehmer die Auslagerung zuzurechnen ist.

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, steuernetz.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die USt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 100 Umsatzsteuer wählbar, Lieferungen und sonstige Leistungen
  • 101 Umsatzsteuer 19%, Lieferungen und sonstige Leistungen
  • 102 Umsatzsteuer 7%, Lieferungen und sonstige Leistungen
  • 110 Umsatzsteuer wählbar, Entnahme von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 111 Umsatzsteuer 19%, Entnahme von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 112 Umsatzsteuer 7%, Entnahme von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 120 Umsatzsteuer wählbar, Verwendung von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 121 Umsatzsteuer 19%, Verwendung von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 122 Umsatzsteuer 7%, Verwendung von Gegenständen, unentgeltliche Wertabgaben
  • 130 Umsatzsteuer wählbar (außer 7/19%), sonstige Leistung unentgeltlich, unentgeltliche Wertabgaben
  • 131 Umsatzsteuer 19%, sonstige Leistung unentgeltlich, unentgeltliche Wertabgaben
  • 132 Umsatzsteuer 7%, sonstige Leistung unentgeltlich, unentgeltliche Wertabgaben
  • 140 Umsatzsteuer wählbar (außer 7/19%), unentgeltliche Zuwendung, unentgeltliche Wertabgaben
  • 141 Umsatzsteuer 19%, unentgeltliche Zuwendung, unentgeltliche Wertabgaben
  • 142 Umsatzsteuer 7%, unentgeltliche Zuwendung, unentgeltliche Wertabgaben
 
171-174 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuer-Abzug

USt-VA Kz 43, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Ausfuhrlieferungen und bestimmte Leistungen ins nicht-EU Ausland (Drittländer)

Rechtsgrundlage § 4 Nr. 2 bis 7 UStG, § 4 Nr. 1a UStG§ 25 Abs. 2 UStG und §6 UStG

Hintergrund: Die Lieferung von Gegenständen in Drittländer sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Vorsteuerabzug kann dennoch geltend gemacht werden. Dies betrifft auch bestimmte Leistungen, wie z.B. Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr, Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt, grenzüberschreitende Güterbeförderungen, bestimmte Vermittlungsleistungen (zum Beispiel Provisionen im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen), Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens oder des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, Reiseleistungen, soweit die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden u.a.

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, Europäische Kommission, IHK Frankfurt, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 171 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 4 Nr. 2 bis 7 UStG:
  • 172 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nicht EU, Offshore Steuerabkommen usw.
  • 173 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 4 Nr. 1a UStG
  • 174 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 25 Abs. 2 UStG
 
181-184 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuer-Abzug

USt-VA Kz 48, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Alle umsatzsteuerfreien Umsätze, für die kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann

Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8-28 UStG

Hintergrund: Bestimmte Umsätze sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen z.B. der Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken oder Umsätze von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, von Theatern, von Anbietern von beruflicher oder berufsvorbereitender Ausbildungen oder aus der Tätigkeit als Arzt oder aus ähnlicher heilberuflicher Tätigkeit.

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, steuernetz.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 181 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 8ff UStG
  • 182 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, § 4 UStG
  • 183 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
  • 184 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 12 UStG
 
191 Nicht steuerbare Umsätze, nicht steuerbare Leistung Drittland

USt-VA Kz 45, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: (Dienst-)Leistungen ins Nicht-EU-Ausland (Drittländer)

Rechtsgrundlage: § 3a Abs. 2, 4 und 5 UStG

Hintergrund: Dies betrifft alle Umsätze mit Drittländern, deren Leistungsort steuerrechtlich nicht im Inland liegt und die in Deutschland umsatzsteuerbar wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Beispiel: Beratungsleistungen an ein schweizer Unternehmen o.ä. Zu unterscheiden ist die Art der Leistung und ob sie an Unternehmer oder Privatpersonen erbracht wird. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung der Situation für Drittländer recht schwierig ist, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt und die Umsatzsteuersysteme der Drittlandstaaten sich wesentlich unterscheiden. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-Charge-Regelung ähnliche Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. Der Umsatz ist in einem solchen Fall für den leistenden deutschen Unternehmer steuerfrei und der Leistungsempfänger im Drittland, sofern er Unternehmer ist, schuldet die Umsatzsteuer. Für den Fall, dass das Reverse-Charge-Verfahren im Drittland nicht anwendbar ist, ist ggf. eine umsatzsteuerliche Registrierung oder die Einschaltung eines Fiskalvertreters in dem jeweiligen Land erforderlich. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, IHK Stuttgart, hk24.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 191 Nicht steuerbare Umsätze, nicht steuerbare Leistung Drittland

 

Erbrachte Leistungen nach §13b UStG

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200-202 Steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b UStG schuldet

USt-VA Kz 60, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: (Bestimmte) Lieferungen und Leistungen ins EU-Ausland (§13b Sachverhalte)

Rechtsgrundlage: §13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)

Hintergrund: Normalerweise schuldet der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, die Umsatzsteuer. In manchen Fällen ist es umgekehrt, dann schuldet sie der Leistungsempfänger. Dies betrifft bestimmte Leistungen zwischen Unternehmen (aktuell 11 Fallkonstellationen), bei denen der Tatbestand des sog. Reverse-Charge-Verfahrens, d.h. die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, erfüllt ist. Dies ist der Fall bei z.B. Werkslieferungen und sonstigen Leistungen, Instandhaltungsleistungen von Bauwerken, Gebäudereinigung, Lieferungen von Industrieschrott, Gas, Elektrizität, Gold, Mobilfunkgeräten u.v.m. Für den Unternehmer, der diese Leistungen erbringt, ist diese umsatzsteuerfrei.

Quellen und weitere Informationen z.B. hk24.de oder wikipedia.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 200 Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet
  • 201 Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG schuldet (Mobilfunkgeräte etc.)
  • 202 Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet

 

EU-Lieferungen/ innergemeinschaftliche Lieferungen

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220-227 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer ohne USt-ID

USt-VA Kz 81, 86, 35 Bemessungsgrundlage und Kz 81, 86, 36 Steuerausweis USt
Verwendung: (Waren-)Lieferungen und sonstige Leistungen ins EU-Ausland an Privatpersonen

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Hintergrund: Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen (oder einen diesen gleichgestellten umsatzsteuerlichen Letztverbraucher) im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmen. Solche Umsätze, insbesondere beim Warenversand, können bis zu einer gewissen Umsatzgrenze mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet werden, also 19% bzw. 7%. Grundsätzlich gilt das auch für sonstige Leistungen, die an einen privaten Abnehmer erbracht werden, außer in Ausnahmefällen. Allerdings muss beachtet werden, dass bei Überschreiten der Umsatzgrenze, der deutsche Lieferer im jeweiligen EU-Land steuerpflichtig wird und jeweils die dort gültige Umsatzsteuer berechnen und abführen muss (siehe auch Steuerschlüssel 240/250/280).

Quellen und weitere Informationen z.B. hk24.de, IHK Stuttgart, IHK Niederbayern, iww.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die USt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 220 Umsatzsteuer wählbar, innergem. Lieferung an Abnehmer ohne USt-ID
  • 221 Umsatzsteuer 19%, innergem. Lieferung an Abnehmer ohne USt-ID
  • 222 Umsatzsteuer 7%, innergem. Lieferung an Abnehmer ohne USt-ID
  • 225 Umsatzsteuer wählbar, elektronische Dienstleistungen § 3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG, Lieferungen und Leistungen
  • 226 Umsatzsteuer 19%, elektronische Dienstleistungen § 3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG, Lieferungen und Leistungen
  • 227 Umsatzsteuer 7%, elektronische Dienstleistungen § 3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG, Lieferungen und Leistungen

 

231 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-ID

USt-VA Kz 41 nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: (Waren-)Lieferungen ins EU-Ausland an Unternehmen

Rechtsgrundlage: §4 Nr. 1b UStG und §6a UStG

Hintergrund: Eine innergemeinschaftliche Lieferung eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer ist in der Regel im Herkunftsland umsatzsteuerfrei und unterliegt im Bestimmungsland beim Empfänger der Erwerbsbesteuerung. Voraussetzung hierbei ist, dass 1. von beiden eine USt-ID vorliegt, 2. der Erwerber die Waren für sein Unternehmen verwendet, 3. der Erwerb des Gegenstandes beim Abnehmer in dem anderen Mitgliedstaat der Umsatzbesteuerung unterliegt und 4. die gelieferte Ware tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. Hierfür ist es übrigens gleichgültig, ob der Gegenstand vom Unternehmer selbst, vom Abnehmer oder von einem beauftragten Dritten befördert oder versendet wird.

Achtung: Für diese Umsätze besteht Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) (das Formular zur ZM finden Sie bei ELSTER), sowie zur Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Quelle und weitere Informationen z.B. hk24.de, Checkliste hk24.de, zur ZM hk24.de und impulse.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 231 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr
 
232 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-ID

USt-VA Kz 44 nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Lieferungen von neuen Fahrzeugen ins EU-Ausland an Privatpersonen

Rechtsgrundlage: § 1a Abs. 5 UStG

Hintergrund: Sonderfall von 231: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Privatpersonen (oder einen diesen gleichgestellten umsatzsteuerlichen Letztverbraucher) werden umsatzsteuerlich genauso behandelt wie die innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmern, sie sind also umsatzsteuerfrei. Ebenso unterliegt der Erwerber des neuen Fahrzeugs der Versteuerung als innergemeinschaftlichen Erwerb, d.h. dieser trägt die Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung macht die Steuerbefreiung des Lieferers davon abhängig, dass der Erwerber die tatsächliche Zulassung des Fahrzeugs und die Erwerbsbesteuerung im EU-Bestimmungsland dem liefernden Unternehmer nachweist.

Quelle und weitere Informationen z.B. hk24.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 232 Innergem. Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.
 
(Frei definierbarer Steuerschlüssel) Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens

USt-VA Kz 49 nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Lieferungen von neuen Fahrzeugen ins EU-Ausland als Privatperson (Nicht-Unternehmer)

Rechtsgrundlage: § 1a Abs. 5 UStG und § 2a UStG

Hintergrund: Sonderfall von 232: Auch Lieferungen durch Personen, die ansonsten Nichtunternehmer sind, werden als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt, so dass dieselben Regelungen wie oben Anwendung finden.

Quelle und weitere Informationen z.B. hk24.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • frei definierbarer Steuerschlüssel Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)

DATEV sieht für diesen Sachverhalt keinen speziellen Steuerschlüssel vor. Falls Sie Nicht-Unternehmer sind, bietet es sich an, in Banana Buchhaltung den Steuerschlüssel 232 für diesen Sachverhalt manuell umzudefinieren (Spalte Gr1). Für den Fall des Datenaustausches mit Ihrem/r SteuerberaterIn empfehlen wir Ihnen, sich über die Verwendung des Steuerschlüssels abzustimmen.

 

233 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Lieferungen des ersten Abnehmers § 25b UStG

USt-VA Kz 42, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Innereuropäische (Waren-)Lieferungen des Erstabnehmers im Sinne eines Dreiecksgeschäft zwischen Unternehmen

Rechtsgrundlage: § 25b Abs. 2 UStG

Hintergrund: Betrifft die Lieferungen des ersten Abnehmer bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften an den letzten Abnehmer, wenn für diese Lieferungen der letzte Abnehmer die Steuer schuldet. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist eine Art Reihengeschäft: Dazu kommte es, wenn drei in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste Unternehmer (Erstlieferer, Erstabnehmer und Letztabnehmer) über einen Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen, eine direkte Beförderung oder Versendung des Gegenstandes unmittelbar vom Ort der Lieferung des Erstlieferers an den Letztabnehmer erfolgt, der Liefergegenstand von dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates gelangt, und der Liefergegenstand durch den Erstlieferer oder den Erstabnehmer befördert oder versendet wird (A bestellt bei B und B läßt die Ware von C direkt an A liefern).

Achtung: Für diese Umsätze besteht Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) (das Formular zur ZM finden Sie bei ELSTER)

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, IHK Stuttgart, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 233 Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG)
 
270 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG

USt-VA Kz 21, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: B2B (Dienst-)Leistungen ins EU-Ausland nach Empfängerortprinzip

Rechtsgrundlage: § 3a Abs. 2 UStG und § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG

Hintergrund: Dies betrifft in der EU ausgeführte sonstige Leistungen, die der Grundregel nach steuerbar sind und für die der dort ansässige Leistungsempfänger die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren schuldet. Für solche Dienstleistungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) ist für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes maßgeblich, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat (Empfängerortprinzip). Typische Leistungen, die von dieser Regelung betroffen sind, sind insbesondere Beratungs- und Gutachterleistungen, Dienstleistungen im Zusammhang mit der Übertragung von Rechten, Arbeiten an beweglichen Gegenständen, Vermittlungsleistungen (ohne Grundstücksbezug) oder Güterbeförderungen (einschl. Beladen, Entladen und Umschlagen) u.v.m.

Achtung: Für diese Umsätze besteht Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) (das Formular zur ZM finden Sie bei ELSTER)

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, IHK Stuttgart, IHK Darmstadt, hk24.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 270 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG
 
260 Nicht steuerbare sonstige Lieferungen und Leistungen EU

USt-VA Kz 45, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: B2B (Dienst-)Leistungen ins EU-Ausland, Sondertatbestände

Rechtsgrundlage: §3 Abs. 3 bis 8, §3b, §3e UStG

Hintergrund: Dies betrifft die Sondertatbestände zu Steuerschlüssel 270. Hier geht es um solche Leistungen an ein Unternehmen in der EU, bei denen sich der Leistungsort explizit nicht nach § 3a Abs. 2 UStG definiert, sondern nach Sonderregelungen der o.g. Paragraphen. Im B2B-Bereich sind das z.B. Grundstücksleistungen (Belegenheitsort), kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln (Ort, an dem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird), Restaurations- und Verpflegungsleistungen (Ort, an dem sie erbracht werden), Personenbeförderungen (Ort des "Bewirkens"), oder die Einräumung von Eintrittsberechtigungen z.B. zu Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen, sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (Tätigkeitsort).

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, IHK Stuttgart, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 260 Nicht steuerbare Umsätze, nicht stb. Lieferung/ sonstige Leistung EU (Nettobetrag)
 
240, 250, 280 In Deutschland nicht steuerbarer Umsatz, im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtiger Umsatz mit EU-Steuersatz, Deklarationspflicht im Ausland

USt-VA Kz 45, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis in deutscher USt-VA
Verwendung: (Waren-)Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen, insbesondere elektronische Dienstleistungen ins EU-Ausland an Privatpersonen jenseits der Lieferschwelle

Rechtsgrundlage: : §3 UStG, sowie Mehrwertsteuer-Richtlinie der Europäischen Rates

Hintergrund: Bestimmte Umsätze eines deutschen Unternehmers mit Privatpersonen im europäischen Ausland werden nicht mit der deutschen, sondern mit der Umsatzsteuer des jeweiligen EU-Landes besteuert. Dies ist z.B. beim Versandhandel der Fall, wenn der Jahresumsatz des Lieferers die im Mitgliedstaat des Erwerbers festgelegte Umsatzschwelle überschreitet. Ebenfalls sind dann bestimmte Dienstleistungen im Bestimmungsland steuerpflichtig. Insbesondere ist das der Fall für grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen wie z.B. E-Book- oder Software-Downloads. In den Fällen, in denen der deutsche Unternehmer Rechnungen mit der Umsatzsteuer des Empfängerlandes ausstellen muss, muss er diese an das zuständige Finanzamt des betreffenden Staates abführen. Hierzu hat er sich dort umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und entsprechende Steuermeldungen abzugeben. Eine Vereinfachung dieses Verfahrens stellt das MOSS/KEA-System dar (Mini-One-Stop-Shop/Kleine einzige Anlaufstelle), das es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die ausländische Umsatzsteuer über das BZSt abzuführen.

Quellen und weitere Informationen z.B. IHK Berlin, IHK Stuttgart, hk24.de, Europäische Komission für KEA, BZSt für MOSS, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die (ausländische) USt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht. Sie wird nicht in der ELSTER USt-VA ausgewiesen. In der MwSt/USt-Zusammenfassung werden diese Beträge zwar ausgewiesen, aber nicht zur berechneten USt-Zahllast aufsummiert.

  • 240 Nicht steuerbare Umsätze, nicht stb. Lieferung EU (Bruttobetrag, EU-Steuersatz wählbar, evtl. Deklarationspflicht im EU-Land)
  • 250 Nicht steuerbare Umsätze, nicht stb. sonstige Leistung EU (Bruttobetrag, EU-Steuersatz wählbar, evtl. Deklarationspflicht im EU-Land)
  • 280 Nicht steuerbare Umsätze, elektronische Dienstleistungen MOSS (Bruttobetrag, EU-Steuersatz wählbar, evtl. Deklarationspflicht im EU-Land)

 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG

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310-312 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Pauschalierung mit Regelbesteuerung

USt-VA Kz 81, 86, 35 Bemessungsgrundlage und Kz 81, 86, 36 Steuerausweis USt
Verwendung: Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei Regelbesteuerung

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, §24 UStG

Hintergrund: Dies betrifft bestimmte Sonderfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, z.B. bei Geschäftsvorfällen, die Ausnahmen von der Pauschalierung darstellen (z.B. Vermietung von Gästezimmern auf dem Bauernhof). Bitte beachten Sie, dass die Steuerschlüssel der Pauschalierung für diese Unternehmen von Banana Buchhaltung aktuell nicht unterstützt werden.

Weitere Informationen zu den Besteuerungsarten finden Sie z.B. bei dlg.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die USt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 310 Umsatzsteuer wählbar, Umsatzsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung
  • 311 Umsatzsteuer 19%, Umsatzsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung
  • 312 Umsatzsteuer 7%, Umsatzsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung

 

Sonstige

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381 Umsätze mit Austausch von Altteilen

USt-VA Kz 35 Bemessungsgrundlage und Kz 36 Steuerausweis USt
Verwendung: Austausch von Altteilen bei Kraftfahrzeugen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 12 Satz 2 und 10.5. Abs. 3 Satz 9 Nr. 1 UStAE

Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen. Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Der Wert des Altteils wird dabei pauschal mit 10% des Neutteils angesetzt, worauf dann die USt erhoben wird. So entsteht eine Gesamtumsatzsteuer von 19% + 10% von 19% = 20,9%. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Quelle und weitere Informationen z.B. wikipedia.de, dhz.de, korrekte Erstellung der Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die USt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 381 Umsatzsteuer 20,9% auf Altteile

 

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