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Orientierungshilfe bei der Auswahl
Hier können Sie sich bei der Wahl des Steuerschlüssels an der Beschreibung des Geschäftsvorfalls orientieren. Der Link führt zur ausführlichen Beschreibung des Steuerschlüssels und seiner Verwerndung in Banana Buchhaltung. Die 4 wichtigsten Steuerschlüssel für Geschäfte ohne Auslandsbezug sind fett gedruckt.
Umsätze (Leistungserbringer)
Geschäftsvorfall | Steuerschlüssel | |
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National | Umsatzsteuerpflichtige Umsätze innerhalb Deutschlands mit Waren und Dienstleistungen |
100-142 Lieferungen und Leistungen sowie unentgeltliche Wertabgaben |
Alle umsatzsteuerfreien Umsätze, für die kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, z.B. Bildungsleistungen oder Heiltätigkeit | 181-184 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuer-Abzug | |
Nachträglicher Abzug der USt beim privaten Verkauf eines neuen Fahrzeugs ins EU-Ausland | KZ59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens | |
Umsätze mit dem Austausch von Altteilen bei Kraftfahrzeugen | 381 Umsätze mit Austausch von Altteilen | |
Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Regelbesteuerung | 310-312 Umsätze Land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Pauschalierung mit Regelbesteuerung | |
EU | Warenlieferungen und sonstige Leistungen ins EU-Ausland an Privatpersonen | 220-227 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer ohne USt-ID |
Warenlieferungen ins EU-Ausland an Unternehmen | 231 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-ID | |
Lieferungen von neuen Fahrzeugen ins EU-Ausland an Privatpersonen |
232 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-ID |
|
Lieferungen von neuen Fahrzeugen ins EU-Ausland als Privatperson (Nicht-Unternehmer) | (Frei definierbarer Steuerschlüssel) Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens | |
Innereuropäische Warenieferungen des Erstabnehmers im Sinne eines Dreiecksgeschäft zwischen Unternehmen | 233 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Lieferungen des ersten Abnehmers § 25b UStG | |
B2B Dienstleistungen ins EU-Ausland nach Empfängerortprinzip | 270 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG | |
B2B Dienstleistungen ins EU-Ausland, Sondertatbestände | 260 Nicht steuerbare sonstige Lieferungen und Leistungen EU | |
Bestimmte Lieferungen und Leistungen ins Ausland (EU und Drittländer, §13b Sachverhalte | 200-202 Steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b UStG schuldet | |
Nicht-EU | ||
Ausfuhrlieferungen und bestimmte Leistungen ins nicht-EU Ausland (Drittländer) |
171-174 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuer-Abzug | |
DienstLeistungen ins Nicht-EU-Ausland (Drittländer) | 191 Nicht steuerbare Umsätze, nicht steuerbare Leistung Drittland | |
Warenlieferungen und bestimmte Dienstleistungen ins EU-Ausland an Privatpersonen jenseits der Lieferschwelle | 240, 250, 280 In Deutschland nicht steuerbarer Umsatz, im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtiger Umsatz, Deklarationspflicht im Ausland |
Bezug von Waren und Dienstleistungen (Leistungsempfänger)
Geschäftsvorfall | Steuerschlüssel | |
---|---|---|
National | Bezug von Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmern aus Deutschland | 400-409 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) |
490 ohne Abzug der Vorsteuer | ||
Vorsteuerabzug nach Durchnittssätzen für bestimmte Branchen | KZ63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§§ 23 und 23a UStG) | |
Bezug von Waren und Dienstleistungen durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 800-808 Vorsteuerabzug für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei Pauschalierung mit Regelbesteuerung | |
Austausch von Altteilen bei Kraftfahrzeugen | 881 Vorsteuer bei Austausch von Altteilen | |
EU | Bezug von begünstigten Waren aus einem EU-Umsatzsteuerlager (Umsatzsteuerlager-Regelung) | 480-482 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG mit USt und VSt |
Erwerb von Waren aus dem EU-Ausland | 700-702 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG mit USt und VSt 6700-6702 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG mit USt aber ohne VSt |
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Erwerb neuer Fahrzeuge von Privatpersonen aus der EU | 720-721 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge §1b Abs. 2 und 3 UStG von Lieferern ohne USt-ID mit USt und VSt | |
Erwerb des Letztabnehmers von Waren aus dem EU-Ausland im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts zwischen Unternehmern | 730-732 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG mit USt und VSt 6730-6732 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, mit USt ohne VSt |
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Bezug bestimmter steuerbefreiter Waren und Dienstleistungen aus der EU (z.B. Wertpapiere, Anlagegold u.a.) | 781 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb nach §§ 4b und 25c UStG | |
Bezug von Waren und Dienstleistungen mit ausländischer MwSt | 750 Vorsteuer für EU-Steuersätze, evtl. Erstattung im EU-Land | |
Bezug von Leistungen aus dem EU-Ausland, §13b Tatbestände | 505-507 Steuerpflichtige erhaltene innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen §13b Abs. 1 UStG mit USt und VSt 6505-6507 Steuerpflichtige erhaltene innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen §13b Abs. 1 UStG mit USt ohne VSt |
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Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten aus dem EU-Ausland, wobei der Veräußerer auf die Steuerbefreiung verzichtet, §13b Tatbestände |
520 - 522 Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3 UStG mit USt und VSt |
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Bezug von Werklieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Ausland (EU und Drittländer), §13b Tatbestände |
510-517/525-567 Andere Leistungen §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4-11 UStG mit USt und VSt |
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Nicht-EU | ||
Bezug von Waren aus Drittländern | KZ62 Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) |