Steuerschlüssel im Detail: Leistungsempfänger

In diesem Artikel

 

 

Vorsteuer

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400-409 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)

USt-VA Kz 66 Steuerausweis VSt, ohne Bemessungsgrundlage
Verwendung: Bezug von Waren oder (Dienst-)Leistungen von anderen Unternehmern aus Deutschland

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Hintergrund: Die am häufigsten gebräuchlichen Steuerschlüssel bei unternehmerischer Tätigkeit. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer im Rahmen seiner Lieferungen oder Leistungen in Rechnung stellt. Diese gezahlte Umsatzsteuer kann der beziehende Unternehmer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten bekommen, vorausgesetzt er ist selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt, was z.B. dann der Fall ist, wenn er selbst für seine Umsätze Umsatzsteuer erheben muss..

Quellen und weitere Informationen: elster.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 400 Vorsteuerbeträge wählbar aus Rechnungen von anderen Unternehmen
  • 401 Vorsteuerbeträge 19% aus Rechnungen von anderen Unternehmen
  • 402 Vorsteuerbeträge 7% aus Rechnungen von anderen Unternehmen
  • 408 Vorsteuerbeträge 10,7% aus Rechnungen von anderen Unternehmen Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
  • 409 Vorsteuerbeträge 5,5% aus Rechnungen von anderen Unternehmen Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

 

Erhaltene Leistungen nach §13a UStG

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480-482 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG mit USt und VSt

USt-VA Kz 69 Steuerausweis USt und Kz 66 Steuerausweis VSt, ohne Bemessungsgrundlage
Verwendung: Bezug von Waren aus einem EU-Umsatzsteuerlager (Umsatzsteuerlager-Regelung)

Rechtsgrundlage: § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG, § 4 Nr. 4a UStG, Anlage 1 UStG

Hintergrund: Dies betrifft Steuerbeträge, die der Lagerhalter eines Umsatzsteuerlagers als Gesamtschuldner schuldet. Bestimmte begünstigte Waren, die in der Anlage 1 des UStG aufgeführt sind, wie z.B. Kartoffeln, Oliven, Kakao, Mineralöle, Nickel, Blei, Zink uvm. können so eingelagert werden, dass keine Umsatzsteuer abgerechnet werden muss. Die Umsatzbesteuerung erfolgt erst bei der Auslagerung der begünstigten Ware. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Einfuhr von solchen Waren aus der EU mit deren Einfuhr aus nicht-EU-Ländern gleichzustellen, weil hier seit jeher die Möglichkeit besteht, die (Einfuhr-)Umsatzbesteuerung durch die Einlagerung in ein sog. "Zolllager" zeitlich hinauszuzögern.

Quellen und weitere Informationen: hk24.de, iww.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 480U/480V Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG, Steuersatz wählbar USt/VSt
  • 481U/481V Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 482U/482V Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG, 7% USt/ 7% VSt

 

Erhaltene Leistungen nach §13b UStG

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Hintergrund für alle §13b-Steuerschlüssel: Normalerweise schuldet der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, die Umsatzsteuer. In manchen Fällen ist es umgedreht, dann schuldet sie der Leistungsempfänger. Dies betrifft bestimmte Lesitungen zwischen Unternehmen (aktuell 11 Fallkonstellationen), bei denen der Tatbestand des sog. Reverse-Charge-Verfahrens, d.h. die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, erfüllt ist. Dies ist der Fall bei z.B. Werkslieferungen und sonstigen Leistungen, Instandhaltungsleistungen von Bauwerken, Gebäudereinigung, Lieferungen von Industrieschrott, Gas, Elektrizität, Gold, Mobilfunkgeräten u.v.m. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die abzuführende Umsatzsteuer zum gleichen Zeitpunkt als Vorsteuer auf die Umsatzsteuer anrechnen und wird somit nicht belastet.

Quellen und weitere Informationen z.B. hk24.de, IHK Stuttgart, wikipedia.de, elster.de, ordnungsgemäße Rechnung

Anders als beim Leistungserbringer gibt es beim Leistungsempfänger für die verschiedenen Sachverhalte nach §13b unterschiedliche Steuerschlüssel. Diese sind im Folgenden aufgeführt:

 
505-507 Steuerpflichtige erhaltene innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen §13b Abs. 1 UStG mit USt und VSt
6505-6507 Steuerpflichtige erhaltene innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen §13b Abs. 1 UStG mit USt ohne VSt

USt-VA Kz 46 Bemessungsgrundlage, Kz 47 Steuerausweis USt und ggf. Kz 67 Steuerausweis VSt
Verwendung: Bezug von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland, wobei der Leistungsort in Deutschland liegt (§13b Tatbestände)

Rechtsgrundlage: §13b Abs. 1 UStG

Hintergrund: Dies betrifft alle Leistungen eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, die im Inland steuerpflichtig sind und der Leistungsort in Deutschland liegt, weil er sich nach § 3a Abs. 2 UStG richtet (Empfängerortprinzip).

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 505U/505V Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 506U/506V Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 507U/507V Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 6506 Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, USt wählbar, ohne Vorsteuer
  • 6506 Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, 19% USt, ohne Vorsteuer
  • 6507 Sonstige EU-Leistung §13b Abs. 1 UStG, 7% USt, ohne Vorsteuer
 
520-522 Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3 UStG mit USt und VSt
6520-6522 Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3 UStG mit USt und VSt

USt-VA Kz 73 Bemessungsgrundlage, Kz 74 Steuerausweis USt und Kz 67 Steuerausweis VSt
Verwendung: Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten aus dem EU-Ausland, wobei der Veräußerer auf die Steuerbefreiung verzichtet (§13b Tatbestände)

Rechtsgrundlage: §13b Abs. 2 Nr. 3 UStG

Hintergrund: Dies betrifft Grundstücksverkäufe, aber auch die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelmäßig wiederkehrende Erbbauzinsen, die Übertragung im Rahmen von Zwangsversteigerungen sowie die Entnahme von Grundstücken aus dem Unternehmen in das Privatvermögen. Normalerweise sind Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, steuerfrei. Allerdings kann auf die Steuerbefreiung seitens des Verkäufers verzichtet werden, wenn der Erwerber Unternehmer ist. Ist das der Fall, ist der §13b Tatbestand erfüllt.

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 520U/520V Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3UStG, USt/ VSt wählbar
  • 521U/521V Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 522U/522V Umsätze, die unter das GrEStG fallen §13b Abs. 2 Nr. 3UStG, 7% USt/ 7% VSt
 
510-517/525-567 Andere Leistungen §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4-11 UStG mit USt und VSt
6510-6517/6525-6567 Andere Leistungen §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4-11 UStG mit USt ohne VSt

USt-VA Kz 84 Bemessungsgrundlage, Kz 85 Steuerausweis USt und ggf. Kz 67 Steuerausweis VSt
Verwendung: Bezug von Werklieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Ausland (EU und Drittländer, §13b Tatbestände)

Rechtsgrundlage: §13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4-11 UStG, Anlage 4 UStG

Hintergrund: Betroffen sind Werklieferungen, bei denen dem deutschen Auftraggeber das fertige Werk im Inland durch den ausländischen Unternehmer übergeben wird sowie weitere Leistungen von ausländischen Unternehmern, die Ausnahmen zum Empfängerortprinzip nach § 3a Abs. 2 UStG darstellen und solche, die im §13b beschrieben sind, wie z.B. Bau- oder Reinigungsleistungen, Lieferung von Industrieschrott, Mobilfunkgeräten, Gold uvm.

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 510U/510V Andere Leistungen ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 511U/511V Andere Leistungen ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 512U/512V Andere Leistungen ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 515U/515V Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 516U/516V Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 517U/517V Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 525U/525V Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 526U/526V Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 527U/527V Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 530U/530V  Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 531U/531V Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 532U/532V Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 535U/535V Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 536U/536V Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 537U/537V Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 540U/540V Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 541U/541V Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 542U/542V Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 545U/545V Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 546U/546V Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 547U/547V Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 550U/550V Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 551U/551V Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 552U/552V Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 555U/555V Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 556U/556V Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 557U/557V Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 560U/560V Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 561U/561V Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 562U/562V Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 565U/565V Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, USt/ VSt wählbar
  • 566U/566V Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 567U/567V Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 6515 Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, USt, ohne VSt
  • 6516 Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6517 Sicherungsübereignete Gegenstände §13b Abs. 2 Nr. 2 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6525 Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, USt, ohne VSt
  • 6526 Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6527 Bauleistungen §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6530  Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, USt, ohne VSt
  • 6531 Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6532 Gas/ Elektrizität ausländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6535 Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, USt, ohne VSt
  • 6536 Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6537 Gas/ Elektrizität inländischer Unternehmer §13b Abs. 2 Nr. 5 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6540 Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, USt, ohne VSt
  • 6541 Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6542 Übertragung von Treibhausemisionszertifikaten §13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6545 Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, USt, ohne VSt
  • 6546 Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6547 Anlage 3: Altmetall, Schrott, Plastik oder Ähnliches §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6550 Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, USt, ohne VSt
  • 6551 Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6552 Gebäudereinigung §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6555 Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, USt, ohne VSt
  • 6556 Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6557 Lieferung von Gold §13b Abs. 2 Nr. 9 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6560 Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, USt, ohne VSt
  • 6561 Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6562 Mobilfunkgeräte etc. §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, 7% USt, ohne VSt
  • 6565 Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, USt, ohne VSt
  • 6566 Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, 19% USt, ohne VSt
  • 6567 Gegenstände aus Anlage 4, §13b Abs. 2 Nr. 11 UStG, 7% USt, ohne VSt

 

EU-Erwerbe und innergemeinschaftliche Erwerbe

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700-702 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG mit USt und VSt
6700-6702 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG mit USt aber ohne VSt

USt-VA Kz 89, 93, 95 Bemessungsgrundlage, Kz 89, 93, 98 Steuerausweis USt und ggf. Kz 61 Steuerausweis VSt
Verwendung: Erwerb von Waren aus dem EU-Ausland

Rechtsgrundlage: §1a UStG

Hintergrund: Erfolgt die Lieferung eines Gegenstandes aus dem Gemeinschaftsgebiet von einem Unternehmer gegen Entgelt an einen anderen Unternehmer, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Zudem darf die Lieferung nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, aus dem die Ware erworben wird, nicht steuerfrei sein. Der erworbene Gegenstand unterliegt dann beim Erwerber der Umsatzsteuer in gleicher Höhe, wie die Lieferung eines erworbenen Gegenstandes im Inland, nämlich 19% bzw. 7%. Die Steuer auf den Erwerb kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erwerber den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht und den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Sonst ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Achtung: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen grunsätzlich zur Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes gemeldet werden.

Quelle und weitere Informationen z.B. IHK München, IHK-Lahn-Dill, IHK Darmstadt, hk24.de, welt-der-bwl.de, wikipedia, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 700U/700V Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG Steuersatz wählbar USt/VSt
  • 701U/701V Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 702U/702V Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 6700 Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG, USt wählbar, ohne Vorsteuer
  • 6701 Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG, 19% USt, ohne Vorsteuer
  • 6702 Steuerpflichtiger Innergemeinschaftlicher Erwerb §1a UStG, 7% USt, ohne Vorsteuer
 
720-721 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge §1b Abs. 2 und 3 UStG von Lieferern ohne USt-ID mit USt und VSt

USt-VA Kz 94 Bemessungsgrundlage, Kz 96 Steuerausweis USt und Kz 61 Steuerausweis VSt
Verwendung: Erwerb neuer Fahrzeuge von Privatpersonen aus der EU

Rechtsgrundlage: §1b Abs. 2 und 3 UStG

Hintergrund: Bei neuen Fahrzeugen liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb (Steuerschlüssel 700-702) selbst dann vor, wenn das Fahrzeug nicht von einem Unternehmer geliefert wurde. Dies gilt für alle Lieferer ohne USt-IdNr. und insbesondere von Privatpersonen. Auch in diesem Fall unterliegt der Erwerb der Umsatzbesteuerung, die gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden kann, wenn der Erwerber selbst Unternehmer ist. Der Vorsteuerabzug gilt nicht, wenn der Unternehmer das neue Fahrzeug für seinen privaten Bereich erworben hat.

Quelle und weitere Informationen z.B. elster.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 720U/720V Steuerpfl. innergem. Erwerb neuer Fahrzeuge §1b Abs. 2 und 3 UStG von Lieferern ohne USt-ID, Steuersatz wählbar USt/VSt
  • 721U/721V Steuerpfl. innergem. Erwerb neuer Fahrzeuge §1b Abs. 2 und 3 UStG von Lieferern ohne USt-ID, 19% USt/ 19% VSt
 
730-732 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG mit USt und VSt
6730-6732 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, mit USt ohne VSt

USt-VA Kz 69 Steuerausweis USt ohne Bemessungsgrundlage und ggf. Kz 66 Steuerausweis VSt
Verwendung: Erwerb des Letztabnehmers von Waren aus dem EU-Ausland im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts zwischen Unternehmern

Hintergrund: Betrifft den Erwerb von Waren durch den letzten Abnehmer bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft, der für diesen Erwerb die Steuer schuldet. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist eine Art Reihengeschäft: Dazu kommt es, wenn drei in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste Unternehmer (Erstlieferer, Erstabnehmer und Letztabnehmer) über einen Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen, eine direkte Beförderung oder Versendung des Gegenstandes unmittelbar vom Ort der Lieferung des Erstlieferers an den Letztabnehmer erfolgt, der Liefergegenstand von dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates gelangt, und der Liefergegenstand durch den Erstlieferer oder den Erstabnehmer befördert oder versendet wird (A bestellt bei B und B läßt die Ware von C direkt an A liefern).

Quellen und weitere Informationen z.B. elster.de, IHK Stuttgart, IHK Stade, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (ArtBetrag=1), die USt oder VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

Bitte beachten Sie: MwSt/USt-Codes mit den Varianten xxxU und xxxV erfordern die Buchung der USt und der VSt in zwei separaten Buchungen. Siehe Reverse Charge-Buchungen

  • 730U/730V Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, Steuersatz wählbar USt/VSt
  • 731U/731V Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, 19% USt/ 19% VSt
  • 732U/732V Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, 7% USt/ 7% VSt
  • 6730 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, USt wählbar, ohne Vorsteuer
  • 6731 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, 19% USt, ohne Vorsteuer
  • 6732 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, letzter Abnehmer §25b UStG, 7% USt, ohne Vorsteuer
 
750 Vorsteuer für EU-Steuersätze, evtl. Erstattung im EU-Land

kein Ausweis in der USt-VA
Vewendung: Bezug von Waren und Dienstleistungen mit ausländischer MwSt

Rechtsgrundlage: § 15 UStG

Hintergrund: Rechnungen aus dem Ausland, welche eine ausländische Umsatzsteuer enthalten, können zwar als Betriebsausgabe in der EÜR oder GuV geltend gemacht werden. Allerdings kann die darin enthaltene Umsatzsteuer in Deutschland nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer erstattet werden, da diese auch nicht in Deutschand bezahlt wurde. Im Einzelfall bestehen allerdings Möglichkeiten, sich die im Ausland bezahlte Umsatzsteuer vergüten zu lassen. Je nachdem ob der Staat innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union (EU) liegt, gelten unterschiedliche Regeln. Am sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren kann grundsätzlich nur teilnehmen, wer vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist.

Quelle und weitere Informationen: hk24.de, BZSt, wikipedia, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht. Sie wird nicht in der ELSTER USt-VA ausgewiesen. In der MwSt/USt-Zusammenfassung werden diese Beträge zwar ausgewiesen, aber nicht zur berechneten USt-Zahllast aufsummiert.

  • 750 Vorsteuer für EU-Steuersätze (EU-Steuersatz wählbar), evtl. Erstattung im EU-Land, kein Ausweis in der USt-VA
 
781 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb nach §§ 4b und 25c UStG

USt-VA Kz 91, nur Bemessungsgrundlage, ohne Steuerausweis
Verwendung: Bezug bestimmter steuerbefreiter Waren und (Dienst-)Leistungen aus der EU (z.B. Wertpapiere, Anlagegold u.a.)

Rechtsgrundlage: § 4b UStG und § 25c UStG

Hiintergrund: Zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen werden innergemeinschaftliche Erwerbe bestimmter Waren von der Steuer befreit, deren Lieferung auch im Inland oder bei Bezug aus einem Drittland steuerfrei wäre. Dies betrifft z.B. Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren oder bestimmten Finanzprodukten sowie die Vermittlung dieser Umsätze oder die Lieferungen von menschlichen Organen oder Blut u.a.

Quelle und weitere Informationen z.B. bmf.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Nettobetrag (keine MwSt-Berechnung)

  • 781 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb §§ 4b und 25c UStG

 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG

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800-808 Vorsteuerabzug für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei Pauschalierung mit Regelbesteuerung

USt-VA Kz 66 Steuerausweis VSt, ohne Bemessungsgrundlage
Verwendung: Bezug von Waren und Dienstleistungen durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Hintergrund: Dies betrifft die Vorsteuer bei bestimmten Sondersachverhalten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, z.B. für Vorleistungen für Geschäftstätigkeiten, die Ausnahmen von der Pauschalierung darstellen (z.B. Vermietung von Gästezimmern auf dem Bauernhof). Bitte beachten Sie, dass die Steuerschlüssel der Pauschalierung für diese Unternehmen von Banana Buchhaltung aktuell nicht unterstützt werden.

Weitere Informationen zu den Besteuerungsarten finden Sie z.B. bei dlg.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 800 Vorsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung, Vorsteuer wählbar
  • 801 Vorsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung, 19% VSt
  • 802 Vorsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung, 7% VSt
  • 808 Vorsteuer LuF, Pauschalierung mit Regelbesteuerung, 10,7% VSt

 

Sonstige

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881 Vorsteuer bei Austausch von Altteilen

USt-VA Kz 66 Steuerausweis VSt, ohne Bemessungsgrundlage
Verwendung: Austausch von Altteilen bei Kraftfahrzeugen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 12 Satz 2 und 10.5. Abs. 3 Satz 9 Nr. 1 UStAE

Hintergrund: Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen. Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt. Diese läßt sich gemeinsam mit der üblichen als Vorsteuer geltend machen.

Quelle und weitere Informationen z.B. wikipedia.de, dhz.de, ordnungsgemäße Rechnung

MwSt/USt-Codes in Banana Buchhaltung:

Buchungshinweis: Erfassen Sie beim Buchen den Bruttobetrag (ArtBetrag=0 leer), die VSt wird aus diesem Betrag automatisch berechnet und verbucht.

  • 881 Vorsteuer auf Altteile 20,9%
 
490 ohne Abzug der Vorsteuer

Kein Ausweis in der USt-VA
Vewendung: Bezug von Waren oder Dienstleistungen, deren Vorsteuer nicht abgezogen werden soll

 

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