Einreichung der MWST-Abrechnung

In diesem Artikel

Auf dem ESTV-Online-Portal steht das neue MWST-Abrechnungsformular für 2024 bereits zur Verfügung. Hier können sowohl die Mehrwertsteuerdaten für 2023 als auch die mit den Steuersätzen für 2024 eingegeben werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Mehrwertsteuerdaten einzureichen:

Manuelle Datenerfassung im Online-Portal der ESTV

  • Drucken Sie das Faksimile des MWST-Abrechnungsformulars aus und überprüfen Sie, ob die Daten korrekt sind.
  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.
  • Übertragen Sie die im MWST-Abrechnungsformular (Faksimile) ausgewiesenen Werte manuell in das Online-Formular unter der Registerkarte Mehrwertsteuer.
  • Überprüfen Sie alle Daten sorgfältig, bevor Sie sie einreichen.
  • Fahren Sie mit der Datenübermittlung fort.

Hochladen der XML-Datei im Online-Portal der ESTV

Ab 2025 ist es nicht mehr möglich, die MWST-Abrechnung in Papierform zu übermitteln. Banana Buchhaltung Plus ist bereits auf die ab 2024 geltenden MWST-Sätze vorbereitet und ermöglicht die Übermittlung der MWST-Daten per XML-Datei.

Für die Erstellung der XML-Datei beachten Sie bitte die Informationen zur Erweiterung MWST-Abrechnung - Effektive Methode.

Bevor Sie Daten im Online-Portal der ESTV erfassen, gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Drucken Sie das Faksimile des MWST-Abrechnungsformulars aus und überprüfen Sie, ob die Daten korrekt sind.
  • Erstellen Sie die XML-Datei für die Mehrwertsteuer für das gewünschte Quartal. Stellen Sie sicher, dass der übermittelte Zeitraum korrekt ist (siehe nächster Abschnitt).
  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.
  • Wählen Sie den Import der Abrechnungsdaten im XML-Format aus.
  • Vergleichen Sie die im Online-Formular automatisch angezeigten Daten mit denen des MWST-Abrechnungsformulars (Faksimile).
  • Validieren Sie die Daten und fahren Sie mit der Datenübermittlung fort.

Überprüfung des übermittelten Zeitraums

  • Wenn ein ungültiger Zeitraum übermittelt wird, wird die XML-Datei abgelehnt. 
    Die gültigen Zeiträume, aufgeteilt nach Methode, sind wie folgt:
    • Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode: halbjährlich und jährlich.
    • Effektivmethode: vierteljährlich, halbjährlich und jährlich.
  • Wenn Sie sich kürzlich als MWST-Pflichtiger Unternehmer registriert haben, beginnt der Abrechnungszeitraum nicht unbedingt am 1. eines Monats (MM.JJJJ), sondern könnte zum Beispiel erst am 16. eines Monats (MM.JJJJ) beginnen.
  • Wenn Sie versuchen, eine Abrechnung für einen Zeitraum vom 01.01.20YY bis zum 30.09.20YY einzureichen, der mehrere Perioden umfasst, wird die Datei abgelehnt.

Einstellung der Netto- oder Bruttoverkaufs-Informationen

Wenn die Daten manuell im ESTV-Online-Portal eingegeben werden, ist es wichtig, dass Sie im Formular oben die richtige Einstellung für "Netto" auswählen.

Wenn stattdessen die von Banana Buchhaltung generierte XML-Datei direkt übermittelt wird, sind die Informationen bereits in der Datei selbst über den <eCH-0217:grossOrNet>-Tag enthalten.

Meldungen

Diese Erweiterung wird mit Ihrer aktuellen Version von Banana Buchhaltung nicht ausgeführt.
Diese Erweiterung funktioniert ab Version 10.1 oder aktueller von Banana Buchhaltung Plus mit Advanced-Plan

Die MWST-Nummer Ihrer Firma ist ungültig oder fehlt.
Sie ist unter Menü Datei > Eigenschaften (Stammdaten) > Registerkarte 'Adresse' zu erfassen oder zu korrigieren.
Die MWST-Nummer muss aus 9 Ziffern bestehen. Es kann auch der Text "CHE" angegeben werden, wichtig ist, dass die 9 Ziffern korrekt angegeben sind. Beispiel: CHE-211.311.311 oder 211.311.311.
Die MWST-Nummer muss im Dialogfenster Eigenschaften (Stammdaten) > Registerkarte Adresse > Feld MWST/USt-Nummer eingegeben werden. Das Dialogfenster ist unter Menü Datei > Eigenschaften (Stammdaten) abrufbar.

In der Ziffer xxx ist der Satz xxx nicht erlaubt. Bitte überprüfen Sie den MWST-Code xxx.
Für die Ziffern 302, 303, 312, 313, 342, 343, 382 und 383 werden die MWST-Sätze aufgrund der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Informationen (MWST-Steuersätze ab 1. Januar 2024) überprüft.

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