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Alle von Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogenen Dienstleistungen müssen in der MwSt/USt-Erklärung aufgeführt werden. Im Gegensatz zur importierten Ware, die verzollt wird, gibt es für Dienstleistungen keinen Zollschein; trotzdem muss für diese Art von Operation MwSt auferlegt werden.
Zu verwendende MwSt/USt-Codes
In der Tabelle MwSt/USt-Codes befinden sich die Codes, die für aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen benutzt werden; B80-1 und M80-1.
Es handelt sich um zwei Codes mit 'Art Betrag' 1; daher wird die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag (ohne MwSt) berechnet.
Insbesonders ist dabei zu beachten:
- Der Code B80-1 berechnet einen geschuldeten MwSt-Betrag.
Es ist wichtig, in der Spalte 'Nicht warnen' "Ja" anzugeben; sonst erhält man eine Fehlermeldung.
- Der Code M80-1 berechnet einen geforderten MwSt-Betrag.
So buchen
Die Buchung erfolgt auf zwei Zeilen.
Auf der ersten Zeile wird gebucht:
- Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (Soll), ein Liquiditätskonto oder ein Lieferantenkonto (Haben), der Rechnungsbetrag sowie der MwSt-Code B80-1 zur Selbstauferlegung der MwSt (Bezugsteuer).
Auf der zweiten Zeile wird gebucht:
- Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (in Soll wie auch in Haben), derselbe Betrag wie auf der Zeile zuvor und der MwSt-Code M80-1 für die Rückforderung der MwSt.
MwSt/USt auf Dienstleistungen im Ausland und Formuar Saldo-/Pauschalsteuersätze-Methode
Wird die MwSt/USt nach Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode abgerechnet, so ist der Kauf mit dem MwSt/USt-Code für die Selbstauferlegung zu erfassen.
Auf das Erfassen der MwSt/USt-Rückforderung ist zu verzichten, da die steuerpflichte Person mit der Wahl der Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode explizit auf das Vorsteuerabzugsrecht (inklusive für im Ausland getätigte Einkäufe von Dienstleistungen) verzichtet hat bzw. alle Vorsteuern in der Höhe des Saldosteuersatzes bereits berücksichtigt werden.