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Vorsteuerkorrektur beim Wechsel der Methode
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist der Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode auf Antrag des Steuerpflichtigen möglich, sofern die von der ESTV vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Einhaltung der Umsatzgrenze von CHF 5’024’000 und der Grenze der Nettosteuer von CHF 108’000. Der Methodenwechsel kann nur zu Beginn einer Steuerperiode erfolgen und ist mindestens für eine Steuerperiode verbindlich.
Bei einem Methodenwechsel muss eine Berichtigung der Vorsteuer (Vorsteuer auf bezogenen Leistungen) vorgenommen werden.
Die bereits auf Waren und Dienstleistungen abgezogene Vorsteuer muss der ESTV auf Grundlage des Restwerts zum Zeitpunkt des Wechsels der Methode zurückgezahlt werden.
Die Berichtigung:
- wird zum Datum des Beginns der Saldosteuersatzmethode verbucht
- betrifft Waren, Warenbestände, Ausrüstungen und Dienstleistungen, die noch nicht verbraucht oder abgeschrieben sind
- stellt eine negative Berichtigung der Vorsteuer dar
Der Betrag der Berichtigung wird in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 415 (Berichtigungen der Vorsteuer) deklariert.
Nachfolgend wird gezeigt, wie in Banana die Berichtigung der Vorsteuer beim Wechsel zur Saldosteuersatzmethode erfasst wird.
Tabelle MWST-Codes prüfen
- Stellen Sie sicher, dass die verwendete Tabelle der MWST-Codes die Standardtabelle des Programms ist und mindestens auf Version 2024 aktualisiert wurde. Die Standardtabelle enthält alle notwendigen Schweizer MWST-Codes für die Saldosteuersatzmethode und für die effektive Methode und ist kompatibel mit der Erweiterung MWST-Abrechnung, mit der die MWST-Beträge korrekt gedruckt und geprüft werden können.
- Wenn die Tabelle nicht aktualisiert ist, muss sie gemäss den Anweisungen auf der folgenden Webseite aktualisiert werden: Tabelle der MWST-Codes 2025 aktualisieren.
Tabelle Konten prüfen
- Stellen Sie sicher, dass die folgenden MWST-Konten im Kontenplan vorhanden sind, die sowohl von der Saldosteuersatzmethode als auch von der effektiven Methode verwendet werden:
- 1170 MWST-Guthaben (Aktivkonto)
- 2200 Geschuldete MWST (Passivkonto)
- 2201 MWST-Abrechnung (Passivkonto)
- 3809 MWST Saldosteuersatz (Ertragskonto)
Beispiel für den Wechsel zur Saldosteuersatzmethode
Die folgenden Buchungen zeigen die Berichtigung der Vorsteuer im Falle eines Wechsels von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode.
Die Berichtigung betrifft die bereits abgezogene Vorsteuer auf Waren, die zum Zeitpunkt des Methodenwechsels noch nicht verwendet oder abgeschrieben wurden.
Der Betrag der Berichtigung wird in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 415 (Berichtigungen der Vorsteuer) deklariert.
Anwendungsperiode der Methoden
- 01.01.2025–31.12.2025: effektive Methode
01.01.2026–31.12.2026: Saldosteuersatzmethode
Verwendete Konten
- 1020 Bank
- 2200 Geschuldete MWST
- 2201 MWST-Abrechnung
- 3000 Produkterlöse
- 3809 MWST Saldosteuersatz
- 4000 Materialkosten für die Herstellung
| Datum | Beleg | Beschreibung | KontoSoll | KontoHaben | Betrag CHF | MWST-Code | Steuerart | %MWST | MWST Betrag CHF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Effektive MWST-Methode bis 31.12.2025 | |||||||||
| 01.09.2025 | Verkaeufe mit MWST | 1020 | 3000 | 2,000.00 | V81 | -8.10 | -243.00 | ||
| 02.09.2025 | Einkauf von Waren mit abziehbarer MWST
| 4000 | 1020 | 1,000.00 | M81 | 8.10 | 81.00 | ||
| 31.12.2025 | Geschuldete MWST aus der MWST-Abrechnung | 2201 | 2200 | 162.00 | |||||
| MWST-Saldosteuersatzmethode ab 01.01.2026 |
|
| |||||||
| 01.01.2026 | Berichtigung der geschuldeten MWST auf dem Restwert der Waren (30% von CHF 1’000 = CHF 300) | 3809 | 3809 | 300.00 | K81-B | 1 | -8.10 | -24.30 | |
| 30.06.2026 | Geschuldete MWST aus der MWST-Abrechnung | 2201 | 2200 | 24.30 | |||||
| 15.07.2026 | Zahlung der geschuldeten MWST | 2200 | 1020 | 24.30 |
Im Ausdruck der MWST-Abrechnung des 1. Semesters mit der Saldosteuersatzmethode erscheint die Korrektur von CHF 24.30 unter Ziffer 415 (Berichtigungen der Vorsteuer).