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Gemäss den Bestimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist ein Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode grundsätzlich möglich:
- frühestens nach drei ganzen Steuerperioden
- immer nur auf Beginn einer Steuerperiode
Die Meldung an die ESTV muss spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode erfolgen, ab der mit den Saldosteuersätzen abgerechnet werden soll.
Beim Wechsel der Abrechnungsmethode ist eine Korrektur der Vorsteuer vorzunehmen.
Die bereits geltend gemachte Vorsteuer auf steuerlich relevanten Aufwendungen und Investitionen ist nach dem Zeitwert im Zeitpunkt des Wechsels zu korrigieren.
Die Korrektur:
- wird in der letzten Abrechnung nach der effektiven Methode, unmittelbar vor dem Wechsel vorgenommen
- betrifft Gegenstände, Vorräte, Betriebsmittel sowie Dienstleistungen, die noch nicht vollständig abgeschrieben oder verbraucht sind
- stellt eine Vorsteuerkorrektur dar
Der Betrag der Korrektur ist in der MWST-Abrechnung unter der Ziffer 415 (Vorsteuerkorrekturen) zu deklarieren.
Nachfolgend wird gezeigt, wie die Vorsteuerkorrektur beim Wechsel zur Saldosteuersatzmethode in Banana erfasst wird.
Tabelle MWST-Codes prüfen
Stellen Sie sicher, dass die verwendete MWST-Codetabelle die Standardtabelle des Programms ist und auf dem neuesten Stand ist.
Die Standardtabelle enthält alle notwendigen Schweizer MWST-Codes sowohl für die Saldosteuersatzmethode als auch für die effektive Methode und ist mit der Erweiterung MWST-Abrechnung kompatibel, welche die korrekte Auswertung und Kontrolle der MWST-Beträge ermöglicht.
Ist die Tabelle nicht aktuell, muss sie gemäss den Anweisungen auf der Webseite aktualisiert werden: Tabelle der MWST-Codes aktualisieren.
Tabelle Konten prüfen
Stellen Sie sicher, dass die folgenden MWST-Konten im Kontenplan vorhanden sind und sowohl für die Saldosteuersatzmethode als auch für die effektive Methode verwendet werden:
- 1170 Vorsteuer (Aktivkonto)
- 2200 Geschuldete MWST (Passivkonto)
- 2201 MWST-Abrechnung (Passivkonto)
- 3809 MWST Saldosteuersatz (Ertragskonto)
Beispiel: Wechsel zur Saldosteuersatzmethode
Die folgenden Buchungen zeigen die Vorsteuerkorrektur beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Saldosteuersatzmethode.
Die Korrektur betrifft die bereits geltend gemachte Vorsteuer auf Gegenständen und Investitionen, die zum Zeitpunkt des Wechsels noch nicht vollständig genutzt oder abgeschrieben sind.
Der Betrag der Korrektur ist in der MWST-Abrechnung unter der Ziffer 415 (Vorsteuerkorrekturen) zu deklarieren.
Anwendungsperiode der Methoden
- 01.01.2025–31.12.2025: effektive Methode
- 01.01.2026–31.12.2026: Saldosteuersatzmethode
Verwendete Konten
- 1020 Bank
- 2200 Geschuldete MWST
- 2201 MWST-Abrechnung
- 3000 Erlöse aus Fabrikaten
- 3809 MWST Saldosteuersatz
- 4000 Materialaufwand
| Datum | Beleg | Beschreibung | KontoSoll | KontoHaben | Betrag CHF | MWST-Code | Steuerart | %MWST | MWST Betrag CHF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Effektive Abrechnungsmethode bis 31.12.2025 | |||||||||
| 01.09.2025 | Verkäufe steuerbar | 1020 | 3000 | 2,000.00 | V81 | -8.10 | -243.00 | ||
| 02.09.2025 | Wareneinkauf mit Vorsteuerabzug | 4000 | 1020 | 1,000.00 | M81 | 8.10 | 81.00 | ||
| 31.12.2025 | Vorsteuerkorrektur auf Restwert der Waren (30% von CHF 1’000 = CHF 300) | 3809 | 3809 | 300.00 | K81-B | 1 | -8.10 | -24.30 | |
| 31.12.2025 | MWST-Schuld gemäss Abrechnung | 2201 | 2200 | 186.30 | |||||
| Saldosteuersatzmethode ab 01.01.2026 |
|
| |||||||
| 15.07.2026 | Zahlung MWST 2025 | 2200 | 1020 | 186.30 | |||||
In der MWST-Abrechnung der letzten Periode mit der effektiven Methode erscheint die Korrektur von CHF 24.30 unter der Ziffer 415 (Vorsteuerkorrekturen).