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    [BETA] MwSt-Abrechnung Schweiz 2024: Effektive Methode mit XML-Datei

    Produktivität
    Schweiz

    Die Erweiterung erlaubt, die Druckvorschau des MwSt-Abrechnungsformulars (Faksimile) zu erstellen und die Daten für die elektronische Online-Übermittlung an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) in XML-Format zu exportieren.

    Die Erweiterung ist mit allen Buchhaltungsarten mit MwSt/USt ab Version 10.1 von Banana Buchhaltung kompatibel.

    Wir haben eine Testphase geplant, während welcher die Beta-Version ausprobiert und allfällig auftretende Probleme mittels Kontaktformular gemeldet werden können. Bitte verwenden Sie die Erweiterung vorsichtig und überprüfen Sie die Richtigkeit der Daten.

    Für weitere Informationen zur MwSt konsultieren Sie bitte die Webseiten Übergang zu den neuen MwSt-Sätzen 2024 und Schweizerische MwSt-Verwaltung.

    Meldungen

    Diese Erweiterung wird mit Ihrer aktuellen Version von Banana Buchhaltung nicht ausgeführt.
    Diese Erweiterung funktioniert ab Version 10.1 oder aktueller von Banana Buchhaltung. Sehen Sie bitte auch den Absatz "Installation der Erweiterung" dieser Webseite. Ab dem 01.07.2024 ist der Advanced-Plan erforderlich.

    Die MwSt/USt-Nummer Ihrer Firma ist ungültig oder fehlt. Sie ist unter Menü 'Datei > Eigenschaften (Stammdaten), Registerkarte 'Adresse' zu erfassen oder zu korrigieren.
    Die MwSt/USt-Nummer muss aus 9 Ziffern bestehen. Es kann auch der Text CHE angegeben werden, wichtig ist, dass die 9 Ziffern angegeben werden. Es kann z.B. CHE-211.311.311 oder 211.311.311 geschrieben werden.
    Die Mwst/Ust-Nummer muss im Dialogfenster Eigenschaften (Stammdaten), Registerkarte Adresse, Feld MwSt/USt-Nummer eingegeben werden. Das Dialogfenster ist unter Menü Datei - Eigenschaften (Stammdaten) abrufbar. 

    In der Ziffer xxx ist der Satz xxx nicht erlaubt. Bitte den MwSt-Code xxx überprüfen
    Für die Ziffern 302, 303, 312, 313, 342, 343, 382 und 383 werden die MwSt-Sätze aufgrund der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Informationen (MwSt-Steuersätze ab 1. Januar 2024) überprüft.

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