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Seit dem 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen der MWST-Gesetzgebung in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte.
Wichtige gesetzliche Neuerungen
- Pflicht zur elektronischen Übermittlung der MWST-Abrechnung.
- Erweiterung der Anzahl zulässiger Sätze für die Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode (über die bisherigen zwei hinaus).
- Möglichkeit zur Wahl der Jahresabrechnung.
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Dokumentation der ESTV.
Änderungen bei der Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode
Für Geschäftsjahre ab 2025
- Es ist erlaubt, mehrere Saldosteuersätze in derselben Abrechnung anzugeben, sofern jeder mindestens 10 % des gesamten steuerbaren Umsatzes abdeckt.
- Die Behandlung wird vereinheitlicht: Es wird nicht mehr zwischen „Saldosteuersatz“ und „Pauschalsteuersatz“ unterschieden.
- Für jeden Steuersatz muss die Art der Tätigkeit mittels eines von der ESTV bereitgestellten Tätigkeitscodes angegeben werden; es dürfen nur zugelassene Codes verwendet werden.
Übermittlungsformate (eCH-0217)
Die ESTV hat den Entwurf des neuen Standards eCH-0217 E-MWST 2.0 veröffentlicht, der nach seiner Finalisierung die aktuelle Version 1.0 ersetzen wird.
Vorgesehene Elemente/Methoden in 2.0:
- Effektive MWST-Methode
- effectiveReportingMethod – gültig für alle Geschäftsjahre (das XML-Element gibt die für die Übermittlung unterstützte Methode an).
- Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode
- Bis zum Geschäftsjahr 2024: netTaxRateMethod und flatTaxRateMethod – XML-Elemente, die nur bis 2024 für die Übermittlung unterstützt werden.
- Ab 2025: simpleTaxRateMethod – XML-Element gültig ab 2025.