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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV erfolgt der Wechsel vom Saldosteuersatzverfahren zum effektiven Abrechnungsverfahren in der Regel in folgenden Fällen:
- Überschreitung der Umsatzgrenze von CHF 5’024’000 und/oder
- Überschreitung der Nettosteuerschuld von CHF 108’000
während drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden und erfolgt in der Regel zu Beginn einer neuen Steuerperiode.
Im Falle eines Wechsels müssen Korrekturen basierend auf dem aktuellen Wert der Vermögenswerte und Dienstleistungen vorgenommen werden.
Nachfolgend erklären wir, wie die Korrektur der Vorsteuer in Banana erfasst wird.
Mehrwertsteuer-Codes-Tabelle überprüfen
- Stellen Sie sicher, dass die MWST-Codes-Tabelle die vom Programm vorgegebene Standardtabelle ist.
Die Standardtabelle enthält alle notwendigen Codes sowohl für das Saldosteuersatzverfahren als auch für das effektive Abrechnungsverfahren. - Falls die Tabelle nicht aktuell ist, muss sie gemäss den Anweisungen auf folgender Webseite aktualisiert werden: Mehrwertsteuer-Codes-Tabelle 2025 aktualisieren.
Kontenplan überprüfen
- Stellen Sie sicher, dass folgende MWST-Konten vorhanden sind:
- 2201 MWST-Abrechnung (automatisches MWST-Konto).
- 2200 Geschuldete MWST (an die ESTV zu zahlende MWST).
Beispiel einer Korrektur
Beim Saldosteuersatzverfahren wird die Vorsteuer auf Einkäufe nicht abgezogen; beim Wechsel zum effektiven Abrechnungsverfahren muss daher die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen zurückgefordert werden, die noch nicht verwendet oder verkauft wurden.
Zur Vereinfachung haben wir den Wechsel im selben Geschäftsjahr am Ende des ersten Halbjahres vorgenommen.
- 01.01.2025–30.06.2025: Saldosteuersatzverfahren
- 01.07.2025–31.12.2025: Effektives Abrechnungsverfahren
| Datum | Beleg | Beschreibung | Soll-Kto | Haben-Kto | Betrag | MWST-Code | MWST-Art | %MWST | Verb. MWST |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| MWST Saldosteuersatzverfahren bis 30.06.2025 | |||||||||
| 01.01.2025 | Verkäufe nach Saldosteuersatzverfahren (Satz 5.3%) | 1020 | 3000 | 2'000.00 | F1 | -5.30 | -106.00 | ||
| 15.03.2025 | Wareneinkauf (ohne Vorsteuerabzug) | 4000 | 1020 | 1'000.00 |
| ||||
| 30.06.2025 | Geschuldete MWST aus MWST-Abrechnung | 2201 | 2200 | 106.00 |
| ||||
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| ||||||||
| Effektives MWST-Verfahren ab 01.07.2025 |
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| 01.07.2025 | Restwert der Ware (30% von CHF 1’000 = CHF 300) | 1090 | 4000 | 300.00 |
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| 01.07.2025 | Vorsteuerkorrektur auf Restwert der Ware | 4000 | 1090 | 300.00 | -K81-B | 1 | 8.10 | 24.30 | |
| 10.07.2025 | Vorsteuer aus MWST-Abrechnung | 2200 | 2201 | 24.30 |
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| 15.10.2025 | Zahlung geschuldete MWST (1. Semester + Korrektur 3. Quartal) | 2200 | 1020 | 81.70 |
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In der MWST-Abrechnungs-Auswertung des 3. Quartals im effektiven Verfahren erscheint die Korrektur von CHF 24.30 in Feld 415 (Korrekturen der Vorsteuer).