Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode

In diesem Artikel

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV erfolgt der Wechsel vom Saldosteuersatzverfahren zum effektiven Abrechnungsverfahren in der Regel in folgenden Fällen:

  • Überschreitung der Umsatzgrenze von CHF 5’024’000 und/oder
  • Überschreitung der Nettosteuerschuld von CHF 108’000

während drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden und erfolgt in der Regel zu Beginn einer neuen Steuerperiode.

Im Falle eines Wechsels müssen Korrekturen basierend auf dem aktuellen Wert der Vermögenswerte und Dienstleistungen vorgenommen werden.
Nachfolgend erklären wir, wie die Korrektur der Vorsteuer in Banana erfasst wird.

Mehrwertsteuer-Codes-Tabelle überprüfen

  • Stellen Sie sicher, dass die MWST-Codes-Tabelle die vom Programm vorgegebene Standardtabelle ist.
    Die Standardtabelle enthält alle notwendigen Codes sowohl für das Saldosteuersatzverfahren als auch für das effektive Abrechnungsverfahren.
  • Falls die Tabelle nicht aktuell ist, muss sie gemäss den Anweisungen auf folgender Webseite aktualisiert werden: Mehrwertsteuer-Codes-Tabelle 2025 aktualisieren.

Kontenplan überprüfen

  • Stellen Sie sicher, dass folgende MWST-Konten vorhanden sind:
    • 2201 MWST-Abrechnung (automatisches MWST-Konto).
    • 2200 Geschuldete MWST (an die ESTV zu zahlende MWST).

Beispiel einer Korrektur

Beim Saldosteuersatzverfahren wird die Vorsteuer auf Einkäufe nicht abgezogen; beim Wechsel zum effektiven Abrechnungsverfahren muss daher die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen zurückgefordert werden, die noch nicht verwendet oder verkauft wurden.

Zur Vereinfachung haben wir den Wechsel im selben Geschäftsjahr am Ende des ersten Halbjahres vorgenommen.

  • 01.01.2025–30.06.2025: Saldosteuersatzverfahren
  • 01.07.2025–31.12.2025: Effektives Abrechnungsverfahren

 

DatumBelegBeschreibungSoll-KtoHaben-KtoBetragMWST-CodeMWST-Art%MWSTVerb. MWST
  MWST Saldosteuersatzverfahren bis 30.06.2025       
01.01.2025 Verkäufe nach Saldosteuersatzverfahren (Satz 5.3%)10203000

2'000.00

F1 -5.30

-106.00

15.03.2025 Wareneinkauf (ohne Vorsteuerabzug)40001020

1'000.00

   

 

30.06.2025 Geschuldete MWST aus MWST-Abrechnung22012200

106.00

   

 

     

 

   

 

  Effektives MWST-Verfahren ab 01.07.2025  

 

   

 

01.07.2025 Restwert der Ware (30% von CHF 1’000 = CHF 300)10904000

300.00

   

 

01.07.2025 Vorsteuerkorrektur auf Restwert der Ware40001090

300.00

-K81-B18.10

24.30

10.07.2025 Vorsteuer aus MWST-Abrechnung22002201

24.30

   

 

     

 

   

 

15.10.2025 Zahlung geschuldete MWST (1. Semester + Korrektur 3. Quartal)22001020

81.70

   

 

In der MWST-Abrechnungs-Auswertung des 3. Quartals im effektiven Verfahren erscheint die Korrektur von CHF 24.30 in Feld 415 (Korrekturen der Vorsteuer).

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