Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

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In diesem Artikel

Transitorische Aktiven und Passiven (Rechnungsabgrenzungen) sind Abschlussbuchungen am Ende des Geschäftsjahres, die dazu dienen, das Prinzip der periodengerechten Rechnungslegung anzuwenden. Dabei werden Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, unabhängig davon, wann die Zahlung oder der Zahlungseingang erfolgt.

Achtung

Rechnungsabgrenzungen betreffen nicht einfach unbezahlte Rechnungen oder noch nicht eingegangene Zahlungen. Es handelt sich vielmehr um buchhalterische Abgrenzungsbuchungen, die notwendig sind, um den Periodenerfolg des Geschäftsjahres korrekt zu ermitteln.

Unterschied zwischen transitorischen Aktiven und Passiven (Rechnungsabgrenzungen)

Am Ende des Geschäftsjahres können zwei Situationen auftreten:

  • Aufwendungen oder Erträge sind bereits entstanden, aber noch nicht verbucht → Transitorische Aktiven (TA) oder transitorische Passiven (TP)
  • Aufwendungen oder Erträge wurden bereits verbucht, betreffen jedoch ganz oder teilweise das nächste Geschäftsjahr → Aktive oder passive Rechnungsabgrenzung

Einfache Regel

  • Rechnungsabgrenzungen (transitorische Aktiven und Passiven) erfassen fehlende Aufwendungen oder Erträge, die noch verbucht werden müssen.
  • Aktive oder passive verschieben bereits verbuchte Aufwendungen oder Erträge, die ganz oder teilweise das nächste Geschäftsjahr betreffen.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Rechnungsabgrenzungen betreffen Kosten oder Erträge, die im laufenden Geschäftsjahr bereits entstanden sind, deren finanzielle Wirkung (Zahlung oder Einnahme) jedoch erst im folgenden Jahr eintritt.

Man unterscheidet zwei Arten:

  • Aktive Rechnungsabgrenzungen → noch zu erhaltende Erträge
  • Passive Rechnungsabgrenzungen → noch zu zahlende Aufwendungen

Der Aufwand oder Ertrag gehört vollständig zum laufenden Geschäftsjahr, wurde jedoch noch nicht bezahlt oder vereinnahmt.

Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Rechnungsabgrenzungen betreffen Kosten oder Erträge, die bereits erfasst wurden, sich jedoch ganz oder teilweise auf das folgende Geschäftsjahr beziehen.

Sie werden unterteilt in:

  • Aktive Rechnungsabgrenzungen → verschieben einen Teil eines bereits erfassten Aufwands in das nächste Jahr
  • Passive Rechnungsabgrenzungen → verschieben einen Teil eines bereits erfassten Ertrags in das nächste Jahr

Rechnungsabgrenzungen in der Struktur des Kontenplans von Banana Buchhaltung

Rechnungsabgrenzungen werden durch normale Buchungen in der Tabelle Buchungen erfasst, wobei dafür spezifische Bilanzkonten im Kontenplan verwendet werden.

Diese Konten sind in den folgenden Untergruppen aufgeführt:

Umlaufvermögen

  • 1300 Aktive Rechnungsabgrenzungen (im Voraus bezahlte Kosten)
  • 1301 Erträge einzuziehen (noch nicht erhaltener Ertrag)

Kurzfristiges Fremdkapital

  • 2300 Noch nicht bezahlter Aufwand
  • 2301 Im Voraus erhaltene Erträge

Im Folgenden wird anhand von Beispielen erläutert, wie aktive und passive Rechnungsabgrenzungen in der Tabelle Buchungen von Banana Buchhaltung verbucht werden.

Buchhaltungsmethode und Rechnungsabgrenzungen

Fall 1 – Aktive Abgrenzung (noch einzuziehende Erträge)

Beispiel: Die Bank schreibt Aktivzinsen von CHF 1’200.00 für den Zeitraum 01.10.–31.03. gut. Bis zum 31.12. sind 3 Monate aufgelaufen (Oktober–Dezember).

Anteil des laufenden Jahres

  • 1’200 ÷ 6 Monate × 3 Monate = CHF 600.00

Buchung am 31.12.

  • Soll-Konto: 1301 Erträge einzuziehen CHF 600.00
  • Haben-Konto: 6950 Aktivzinsen CHF 600.00

In der Erfolgsrechnung erscheinen CHF 600.00 als Anteil der bis zum 31.12. aufgelaufenen Aktivzinsen. In der Bilanz erscheint eine aktive Rechnungsabgrenzung für die aufgelaufenen, aber noch nicht erhaltenen Zinsen.

Fall 2 – Passive Abgrenzung (noch zu zahlende Kosten)

Beispiel: Passivzinsen auf ein Darlehen: CHF 2’400.00 pro Jahr, zahlbar am 31.03. des folgenden Jahres.
Bis zum 31.12. sind 3 Monate aufgelaufen.

2’400 ÷ 12 × 3 = CHF 600.00

Buchung am 31.12.

  • Soll-Konto: 6900 Aufgelaufene Passivzinsen CHF 600.00
  • Haben-Konto: 2300 Noch zu zahlende Kosten (Verbindlichkeit) CHF 600.00

In der Erfolgsrechnung erscheinen die bis zum 31.12. aufgelaufenen Passivzinsen. In der Bilanz erscheint eine passive Rechnungsabgrenzung für die noch zu bezahlenden Zinsen.

Fall 3 - Aktive Rechnungsabgrenzung

Beispiel: Versicherungsprämie von CHF 1’200.00 für 12 Monate, bezahlt für den Zeitraum 01.10. bis 30.09. des folgenden Geschäftsjahres.

Zeitraum des laufenden Jahres
Oktober–Dezember = 3 Monate

Anteil des laufenden Jahres
1’200 ÷ 12 × 3 = CHF 300.00

Anteil des folgenden Jahres
1’200 − 300 = CHF 900.00

Buchung am 31.12.

  • Soll-Konto: 1300 Aktive Rechnungsabgrenzungen CHF 900.00
  • Haben-Konto: Versicherung CHF 900.00

In der Erfolgsrechnung bleibt ein Aufwand von CHF 300.00 für das laufende Geschäftsjahr bestehen. In der Bilanz erscheinen CHF 900.00 als aktive Rechnungsabgrenzung, da dieser Anteil der Versicherungsprämie das folgende Geschäftsjahr betrifft.

Kontoauszug der aktiven Rechnungsabgrenzung

Kontenauszug Versicherungsaufwand

Fall 4 - Passive Rechnungsabgrenzung

Beispiel: Halbjährliche Miete von CHF 6’000.00, im Voraus am 01.12. erhalten, für den Zeitraum 01.12–31.05.

Monatlicher Anteil
6’000 ÷ 6 = CHF 1’000.00 pro Monat

Anteil des laufenden Jahres
Dezember = CHF 1’000.00

Anteil des folgenden Jahres
5 Monate = CHF 5’000.00

Anfangsbuchung

  • Soll-Konto: Bank CHF 6’000.00
  • Haben-Konto: Mieterträge CHF 6’000.00

Buchung am 31.12.

  • Soll-Konto: Mieterträge CHF 5’000.00
  • Haben-Konto: 2301 Passive Rechnungsabgrenzungen (im Voraus erhaltene Erträge) CHF 5’000.00

In der Erfolgsrechnung wird der Mietertrag um den Anteil reduziert, der das folgende Geschäftsjahr betrifft. In der Bilanz erscheint eine passive Rechnungsabgrenzung für den im Voraus erhaltenen Betrag, der dem folgenden Geschäftsjahr zuzuordnen ist und eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden darstellt.

Kontenauszug Mieterträge

Kontenauszug Passive Rechnungsabgrenzungen (im Voraus erhaltene Erträge)

Auflösung im folgenden Geschäftsjahr

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungen wieder aufgelöst.

Für die Auflösung werden dieselben Konten verwendet, die bei der Bildung der Abgrenzungen verwendet wurden:

  • die Konten der Rechnungsabgrenzungen sowie die entsprechenden Kosten- und Ertragskonten werden mit einer Gegenbuchung ausgeglichen.
  • alternativ kann die Auflösung auch zum Zeitpunkt der Zahlung oder des Zahlungseingangs erfolgen.

Die Auflösung ist notwendig, um die Konten der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen zu schliessen.

Kurz zusammengefasst:

Abgrenzungen ergänzen, was noch fehlt; Rechnungsabgrenzungen verschieben, was im Voraus verbucht wurde.

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