Bezugsteuer auf Dienstleistungen

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Alle im Ausland bezogenen Dienstleistungen müssen bei der MwSt/USt-Abrechnung deklariert werden. Im Gegensatz zur importierten Ware, die verzollt wird, gibt es für Dienstleistungen keinen Zollschein; trotzdem muss für diese Art von Operation MwSt auferlegt werden.
 

Zu verwendende MwSt/USt-Codes

In der Tabelle MwSt/USt-Codes befinden sich die Codes, die für aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen benutzt werden; B80-1 und M80-1.
Es handelt sich um zwei Codes mit 'Art Betrag' 1; daher wird die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag (ohne MwSt) berechnet.

Insbesonders ist dabei zu beachten:

  • Der Code B80-1 berechnet einen geschuldeten MwSt-Betrag.
    Es ist wichtig, in der Spalte Nicht warnen "Ja" anzugeben; sonst erhält man eine Fehlermeldung.
  • Der Code M80-1 berechnet einen geforderten MwSt-Betrag.


So buchen

Die Buchung erfolgt auf zwei Zeilen.

Auf der ersten Zeile wird gebucht:

  • Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (Soll), ein Liquiditätskonto oder ein Lieferantenkonto (Haben), der Rechnungsbetrag sowie der MwSt-Code B80-1 zur Selbstauferlegung der MwSt (Bezugsteuer).

Auf der zweiten Zeile wird gebucht:

  • Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (in Soll wie auch in Haben), derselbe Betrag wie auf der Zeile zuvor und der MwSt-Code M80-1 für die Rückforderung der MwSt.


MwSt/USt auf Dienstleistungen in Fremdwährung

Macht das Programm Meldungen betreffend Nutzung einer ausländischen Währung in Verbindung mit MwSt-Codes, ist ein Transferkonto in Basiswährung zu verwenden und wie folgt vorzugehen:

  1. Den Einkauf der Dienstleistung in fremder Währung und ohne 'MwSt/USt-Code' erfassen.
  2. Für die folgenden Zeilen (Selbstauferlegung und Rückforderung), die mit MwSt-Code verbucht werden, das Transferkonto und als Betrag denjenige in Basiswährung von Buchung 1 verwenden. Die zu verwenden MwSt/USt-Codes sind; B80-1 für die Selbstauferlegung und M80-1 für die Rückforderung.
  3. Bei Bedarf kann der Währungsbetrag als Anhaltspunkt in der Spalte Beschreibung angegeben werden.
  4. Am Ende der Eingabe aller Buchungen muss das Transferkonto einen Nullsaldo aufweisen.
     

MwSt/USt auf Dienstleistungen im Ausland und Formuar Saldo-/Pauschalsteuersätze-Methode

Wird die MwSt nach Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode abgerechnet, so ist der Kauf mit dem MwSt/USt-Code B80-1 für die Selbstauferlegung zu erfassen.

Auf das Erfassen der MwSt/USt-Rückforderung ist zu verzichten, da mit der Wahl der Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode explizit auf das Vorsteuerabzugsrecht (inklusive für im Ausland getätigte Einkäufe von Dienstleistungen) verzichtet wird.



 

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