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Alle im Ausland bezogenen Dienstleistungen müssen bei der MwSt/USt-Abrechnung deklariert werden. Im Gegensatz zur importierten Ware, die verzollt wird, gibt es für Dienstleistungen keinen Zollschein; trotzdem muss für diese Art von Operation MwSt auferlegt werden.
Zu verwendende MwSt/USt-Codes
In der Tabelle MwSt/USt-Codes befinden sich die Codes, die für aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen benutzt werden; B80-1 und M80-1.
Es handelt sich um zwei Codes mit 'Art Betrag' 1; daher wird die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag (ohne MwSt) berechnet.
Insbesonders ist dabei zu beachten:
- Der Code B80-1 berechnet einen geschuldeten MwSt-Betrag.
Es ist wichtig, in der Spalte Nicht warnen "Ja" anzugeben; sonst erhält man eine Fehlermeldung.
- Der Code M80-1 berechnet einen geforderten MwSt-Betrag.
So buchen
Die Buchung erfolgt auf zwei Zeilen.
Auf der ersten Zeile wird gebucht:
- Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (Soll), ein Liquiditätskonto oder ein Lieferantenkonto (Haben), der Rechnungsbetrag sowie der MwSt-Code B80-1 zur Selbstauferlegung der MwSt (Bezugsteuer).
Auf der zweiten Zeile wird gebucht:
- Das Aufwandkonto für die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogene Dienstleistung (in Soll wie auch in Haben), derselbe Betrag wie auf der Zeile zuvor und der MwSt-Code M80-1 für die Rückforderung der MwSt.
MwSt/USt auf Dienstleistungen in Fremdwährung
Macht das Programm Meldungen betreffend Nutzung einer ausländischen Währung in Verbindung mit MwSt-Codes, ist ein Transferkonto in Basiswährung zu verwenden und wie folgt vorzugehen:
- Den Einkauf der Dienstleistung in fremder Währung und ohne 'MwSt/USt-Code' erfassen.
- Für die folgenden Zeilen (Selbstauferlegung und Rückforderung), die mit MwSt-Code verbucht werden, das Transferkonto und als Betrag denjenige in Basiswährung von Buchung 1 verwenden. Die zu verwenden MwSt/USt-Codes sind; B80-1 für die Selbstauferlegung und M80-1 für die Rückforderung.
- Bei Bedarf kann der Währungsbetrag als Anhaltspunkt in der Spalte Beschreibung angegeben werden.
- Am Ende der Eingabe aller Buchungen muss das Transferkonto einen Nullsaldo aufweisen.
MwSt/USt auf Dienstleistungen im Ausland und Formuar Saldo-/Pauschalsteuersätze-Methode
Wird die MwSt nach Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode abgerechnet, so ist der Kauf mit dem MwSt/USt-Code B80-1 für die Selbstauferlegung zu erfassen.
Auf das Erfassen der MwSt/USt-Rückforderung ist zu verzichten, da mit der Wahl der Saldo- oder Pauschalsteuersätze-Methode explizit auf das Vorsteuerabzugsrecht (inklusive für im Ausland getätigte Einkäufe von Dienstleistungen) verzichtet wird.