Korrekturen der Vorsteuer in der Schweiz

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Nachfolgend listen wir die wichtigsten Praxisfälle zur Erfassung eines Vorsteuerabzugs oder einer Korrektur der Vorsteuer für die schweizerische Mehrwertsteuer auf. Es ist wichtig, den korrekten MWST-Code zu verwenden, da jede Korrektur in eine spezifische Ziffer des Abrechnungsformulars (400, 405, 415, 420…) fliesst, je nach verwendetem MWST-Code.

Stornierung von Wareneinkäufen oder Betriebsaufwand

Buchung einer Gutschrift, die von einem Lieferanten für retournierte Ware ausgestellt wurde.

  • Sie müssen die ursprünglich abgezogene MWST reduzieren, indem Sie denselben MWST-Code wie bei der Rechnungsbuchung verwenden, jedoch mit negativem Vorzeichen.
  • Auf diese Weise wird die Vorsteuer auf Materialkosten und Dienstleistungen (Ziffer 400) oder auf Investitionen oder Betriebskosten (Ziffer 405) korrigiert.
DatumBelegBeschreibungKtSollKtHabenBetragMwSt-CodeArt BetragMwSt-%Gebuchte MwSt
01.04.2025 Lieferantenrechnung4000 Warenaufwand1020 Bank

10'810.00

M81

 

8.10

810.00

30.04.2025 Gutschrift vom Lieferanten1020 Bank4000 Warenaufwand

1'081.00

-M81

 

-8.10

-81.00

  • MWST-Code verwendet für die Erfassung der Rechnung:
    M81 Wareneinkauf und Dienstleistungen 8.1 % (inkl. MWST), zugeordnet zur Ziffer 400
  • MWST-Code verwendet für die Buchung der Gutschrift:
    -M81 Wareneinkauf und Dienstleistungen 8.1 % (inkl. MWST), negativ zugeordnet zur Ziffer 400
  • Falls die Korrektur in einer anderen Abrechnungsperiode erfolgt, kann die Berichtigung auf die gleiche Weise übermittelt oder ein spezifisches Korrekturformular verwendet werden – dies ist mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzuklären.

Beispiel einer Stornobuchung für eine Investition

DatumBelegBeschreibungKtSollKtHabenBetragMwSt-CodeArt BetragMwSt-%Gebuchte MwSt
02.06.2025 Kauf einer Maschine1500 Maschinen und Apparate2000 Lieferanten

21'620.00

I81

 

8.10

1'620.00

30.06.2025 Gutschrift vom Lieferanten2000 Lieferanten1500 Maschinen und Apparate

5'405.00

-I81

 

-8.10

-405.00

  • MWST-Code verwendet für die Erfassung der Rechnung:
    I81 Investition und Betriebsaufwand 8.1% (inkl. MWST), zugeordnet zur Ziffer 405
  • MWST-Code verwendet für die Buchung der Gutschrift:
    -I81 Investition und Betriebsaufwand 8.1% (inkl. MWST), negativ zugeordnet zur Ziffer 405
  • Falls die Korrektur in einer anderen Abrechnungsperiode erfolgt, kann die Berichtigung auf die gleiche Weise übermittelt oder ein spezifisches Korrekturformular verwendet werden – dies ist mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzuklären.

Eigenverbrauch oder interner Verbrauch von eingekauften Waren

Wenn Güter vom steuerpflichtigen Bereich in den privaten Gebrauch oder in von der Steuer ausgenommene Bereiche überführt werden, müssen Sie den Vorsteuerabzug korrigieren: Die MWST muss in derselben Höhe zurückerstattet werden, wie sie beim Einkauf abgezogen wurde. Die MWST wird unter der Ziffer 415 «Korrekturen der Vorsteuer: Doppelverwendung, Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)» verbucht.

  • Buchen Sie die Lieferantenrechnung mit dem üblichen MWST-Code für Einkäufe
  • Buchen Sie den Eigenverbrauch der Ware, wodurch die Warenkosten reduziert werden, da die Ware nicht für den Geschäftsbetrieb verwendet wurde
  • Als Gegenkonto verwenden Sie ein Privatkonto oder ein ähnliches Konto
DatumBelegBeschreibungKtSollKtHabenBetragMwSt-CodeArt BetragMwSt-%Gebuchte MwSt
01.04.2025 Lieferantenrechnung4000 Warenaufwand1020 Bank

10'810.00

M81

 

8.10

810.00

30.04.2025 Eigenverbrauch der Ware2850 Privatkonto4000 Warenaufwand

5'405.00

K81-B

 

-8.10

-405.00

  • MWST-Code verwendet für die Erfassung der Rechnung:
    M81 Wareneinkauf und Dienstleistungen 8.1 % (inkl. MWST), zugeordnet zur Ziffer 400
  • MWST-Code verwendet für die Buchung des Eigenverbrauchs:
    K81-B Korrekturen der Vorsteuer 8.1 % zugeordnet zur Ziffer 415

Reduktion aufgrund von Subventionen

Wenn ein Unternehmen eine Subvention (zum Beispiel kantonal oder vom Bund) erhält, ist dieser Betrag in der Regel nicht der Mehrwertsteuer unterstellt. In bestimmten Fällen kann jedoch die Pflicht zur Berichtigung der Vorsteuer entstehen, wenn mit dieser Subvention finanzierte Güter oder Dienstleistungen für mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten verwendet wurden.

In solchen Fällen ist eine Korrektur der ursprünglich abgezogenen Vorsteuer erforderlich. Diese ist unter der Ziffer 420 der MWST-Abrechnung zu erfassen, wobei der entsprechende Korrektur-Mehrwertsteuercode zu verwenden ist.

DatumBelegBeschreibungKtSollKtHabenBetragMwSt-CodeArt BetragMwSt-%Gebuchte MwSt
15.04.2025 Eingang kantonale Subvention1020 Bank3900 Subventionserträge

10'000.00

Z0-A

 

 

 

15.04.2025 MWST-Korrektur, stillschweigende Steuerpflicht3900 Subventionserträge3900 Subventionserträge

810.00

K81-C

2

-8.10

-810.00

  • MWST-Code verwendet für  die Buchung des Zahlungseingangs:
    Z0-A Subventionen, durch Kurvereine eingenommene Tourismusabgaben, Entsorgungs-und Wasserwerkbeiträge 0% zugeordnet zur Ziffer 900
  • MWST-Code verwendet für die MWST-Erfassung:
    K81-C Reduktion des Vorsteuerabzugs 8.1 % zugeordnet zur Ziffer 420
  • Die Erfassung des Zahlungseingangs erfolgt ohne effektive Mehrwertsteuer, muss jedoch aus Gründen der steuerlichen Transparenz trotzdem dokumentiert werden.
  • Die zweite Buchung dient der fiktiven Besteuerung der Subvention (sogenannte stille Besteuerung), um den ursprünglich abgezogenen Vorsteuerbetrag anteilsmässig zu korrigieren.
  • Es ist wichtig, bei der Korrektur den Steuertyp „2“ (MwSt.-Betrag) zu verwenden, damit der Betrag korrekt unter der Ziffer 420 der MWST-Abrechnung ausgewiesen wird.
  • Die zweite Buchung muss die MwSt-Betrag manuell berechnet werden.

Weitere Korrekturbuchungen

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