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Achtung: Dieses Verfahren betrifft Mehrwertsteuerabrechnungen bis zum 30.06.2023, die Leistungen betreffen, die nach dem 1. Januar 2024 erbracht werden. Ab dem 1. Juli 2023 ist es möglich, das neue MWST-Abrechnungsformular zu verwenden und die neuen Mehrwertsteuersätze direkt anzuwenden.
In der schweizerischen MWST-Abrechnung ist es möglich, Umsätze sowohl zum alten als auch zum neuen Steuersatz ab dem 3. Quartal 2023 (bei effektiver Abrechnungsmethode) oder ab dem 2. Halbjahr 2023 (bei Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode) zu deklarieren.
Entgelte, die in einer früheren Abrechnung zu deklarieren sind, aber Leistungen betreffen, die nach dem 1. Januar 2024 erbracht werden, sind zu den bisherigen Steuersätzen zu deklarieren und können in der Abrechnung für das 3. Quartal 2023 bzw. das 2. Quartal berichtigt werden.
Beispielsweise muss ein Softwareunternehmen, das ein Jahresabonnement zum Preis von 120 Franken pro Jahr, inklusive Mehrwertsteuer und gültig vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 in Rechnung stellt, beide Mehrwertsteuersätze anwenden, den aktuellen Satz von 7,7 % bis zum 31. Dezember 2023 und der neue Satz von 8,1 % ab 1. Januar 2024.
Erfolgt die Registrierung vor dem 30.06.2023, ist es notwendig, einen temporären Code mit dem alten Steuersatz zu erstellen und im 3. Quartal den alten Steuersatz an den neuen Steuersatz 2024 anzupassen.
Wir empfehlen Ihnen, für Verkäufe wie folgt vorzugehen (dieses Verfahren kann auch für die MWST bei Einkäufen und Investitionen angewendet werden):
- Fügen Sie einen temporären MWST-Code in der MWST/USt-Codes-Tabelle hinzu, zum Beispiel V77-TMP
Der MWST-Code wird zur vorübergehenden Registrierung des aktuellen Steuersatz in der ersten Jahreshälfte verwendet. Im 3. oder 4. Quartal ist eine Korrektur (Storno) mit dem neuen Steuersatz möglich. Der MWST-Code ist nur vorübergehend und bis zum 30.06.2023 nutzbar.
- Bis zum 30.06.2023 verwenden Sie den temporären MWST-Code
Buchen Sie Einkaufs- oder Verkaufsrechnungen für periodenübergreifende Leistungen mit dem temporären Mehrwertsteuercode. Dies dient zur Wiederaufnahme der Mehrwertsteuerbeträge, die im zweiten Halbjahr 2023 an den neuen Steuersatz angepasst werden müssen.
- Ausdruck 2. Quartal 2023 (aktuelles Formular)
Abrechnungsperiode: 01.04.2023 - 30.06.2023
Steuerbarer Gesamtumsatz: CHF 111.42 (CHF 74.28 + CHF 37.14)
Ziffer 302: 7,7% Leistungen CHF 111.42 Steuer CHF 8.58 (CHF 5.72 + CHF 2.86)
Zu bezahlender Betrag: CHF 8.58 - Fügen Sie einen MWST-Code mit dem neuen Steuersatz hinzu, zum Beispiel V81
- Ab dem 01.07.2023 berichtigen Sie die Mehrwertsteuerbeträge mit dem neuen Code V81
- Ausdruck 3. Quartal 2023 (neues Formular)
Periode: 01.07.2023 - 30.09.2023
Steuerbarer Gesamtumsatz: CHF -0.14
Ziffer 303: 8,1% Leistungen CHF 37.00 Steuer CHF 3.00
Ziffer 302: 7,7% Leistungen CHF -37.14 Steuer CHF -2.86
Zu bezahlender Betrag: CHF 0.14
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV):