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Berichtsdatei für Bilanz gemäss Art. 959 des Obligationenrechts
Wie man die Darstellung der Bilanz gemäss Artikel 959 OR des Obligationenrechts erhält, ohne den bestehenden Kontenplan zu ändern.
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Der Externe buchhalterische Bericht umfasst die Posten/Gruppierungen der Bilanz und der Erfolgsrechnung, welche den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (gemäss Art. 959a und 959b des OR) entsprechen.
Dank diesem Bericht, können Sie eine Buchhaltung mit eigenem Gruppierungsschema verwenden (oder auch nach "alter" Systematik) und den Ausdruck der formatierten Bilanz nach neuer Systematik drucken.
Sehen Sie bitte auch die Ausführungen auf der Webseite Externer buchhalterischer Bericht.
Den 'Externen buchhalterischen Bericht' auf dem eigenen Computer speichern
- Den Externen buchhalterischen Bericht herunterladen und direkt im Programm öffnen.
- Die Datei unter neuem Namen speichern (Menü Datei → Befehl Speichern unter).
- Die Nummerierung der Spalte "Gruppe" als Anhaltspunkt benutzen.
In den schon vorhandenen Konten die Gruppe 'Gr1' der neuen Systematik zuschreiben
- Eigene Buchhaltungsdatei öffnen.
- Spalte Gr1 anzeigen (Menü Daten, Befehl Felder einrichten).
- Im eigenen Kontenplan für jedes Konto in der Spalte Gr1 die im 'Externen buchhalterischen Bericht' enthaltene spezifische Gruppierungsnummer eingeben.
Beispiel: In der Zelle (Spalte Gr1) der Kasse die Nummerierung 1.1.A einfügen, welche gemäss dem Externen buchhalterischen Bericht 'Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktien mit Börsenkurs' gruppiert.
Den Bericht ausdrucken
- Den Befehl Formatierte Bilanz nach Gruppen (Menü Berichte (früher Buch1) aufrufen.
- Unter Sektion Kontenplan → Sektionen, die Option Externer buchhalterischer Bericht aktivieren und als "Spalte Gruppierung" den Wert 'Gr1' auswählen.
- Mit Hilfe der Schaltfläche 'Blättern', den Pfad des Externen buchhalterischen Berichts einfügen.
- Mit OK bestätigen.