In diesem Artikel
WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN.
1.Lizenzgewährung
(a) Mit dem Herunterladen, Installieren und/oder der Nutzung der nachstehend definierten Software gewährt Banana.ch SA, Lugano, Schweiz (der "Lizenzgeber") Ihnen (dem "Lizenznehmer") eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz für das Softwareprodukt "Banana Buchhaltung", einschliesslich (sofern zutreffend) elektronischer Dokumentation und Begleitmaterialien (die "Software"). Diese Lizenz erstreckt sich auch auf alle Updates, neuen Versionen oder Freigaben der Software. Die Software kann von banana.ch (i) mit unterschiedlichen Tarifplänen, abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang, sowie (ii) in verschiedenen Bereitstellungsformen (z.B. auch als Web-App) bereitgestellt werden. Diese Lizenzvereinbarung gilt mutatis mutandis für sämtliche Tarifpläne und Bereitstellungsformen der Software – einschliesslich etwaiger kostenloser Versionen.
(b) Diese Lizenz gilt auch dann, wenn Sie die Software über andere Webseiten oder E-Shops als über die Webseite des Lizenzgebers heruntergeladen haben. Sofern zum Zeitpunkt der Auslieferung, des Downloads oder im jeweiligen Tarifplan nicht anderes angegeben ist, berechtigt die Lizenz Sie zur Nutzung der Software auf einem einzelnen Computersystem zur Einzelnutzung gemäss den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Software darf NICHT elektronisch von einem Computer auf einen anderen übertragen oder über ein Netzwerk verwendet werden, es sei denn, der Lizenzgeber hat dies zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads ausdrücklich genehmigt. Bitte wenden Sie sich an den Lizenzgeber, um zusätzliche oder spezifische Lizenzen zu erwerben, wenn Sie die Software für mehrere Nutzer oder auf mehreren Systemen einsetzen möchten und hierfür nicht bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads eine ausdrückliche Genehmigung erteilt wurde.
(c) Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Nutzung der Software an die Eingabe eines vom Lizenzgeber bereitgestellten Sicherheitscodes gebunden sein kann, sofern dies zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads angegeben wurde.
(d) Soweit die Software Bestandteile oder Schnittstellen zu Drittanbieter-Software enthält (einschliesslich Add-ons oder Programmerweiterungen), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten.
2.Lizenzgebühr und Abonnementverwaltung
(a) Sofern vom Lizenzgeber nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei der Software NICHT um Freeware oder Shareware. Die Lizenzgebühr wird vom Lizenzgeber festgelegt und ist von Ihnen beim Herunterladen der Software oder zu Beginn des Abonnements zu zahlen.
(b) Die Tarifpläne legen fest, welche Softwarefunktionen, Erweiterungen, Dokumentationen oder Dienste bereitgestellt werden und für welchen Zeitraum (Abonnement) diese genutzt werden können. Der Tarifplan kann je nach Region, Art der Nutzung, Zielgruppe oder anderen im jeweiligen Plan beschriebenen Faktoren variieren. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Preise, Inhalte und Laufzeiten der Tarifpläne zu ändern oder einzelne Pläne zu entfernen, wenn er dies für erforderlich hält. Preisänderungen treten mit der nächsten Verlängerung des Abonnements nach entsprechender Mitteilung in Kraft.
(c) Der Tarifplan definiert in der Regel die Laufzeit der Lizenz (Abonnement) sowie das damit verbundene Recht zur Nutzung der Software und ihrer Funktionen. Die im Tarifplan enthaltenen Dienste enden automatisch am letzten Tag des Abonnements. Die entsprechende Lizenzgebühr ist zu Beginn des Abonnementzeitraums fällig.
(d) Sofern im jeweiligen Tarifplan nicht anders angegeben, wird das Abonnement automatisch um denselben Zeitraum verlängert, sobald der aktuelle Abonnementzeitraum endet. In der Regel informiert banana.ch den Nutzer vorab per E-Mail über die bevorstehende Verlängerung. Ein Lizenznehmer, der das Abonnement nicht verlängern möchte, muss dies mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf des Abonnementzeitraums schriftlich (per Brief oder E-Mail) an die auf der Webseite von banana.ch angegebenen Kontaktdaten mitteilen, oder die automatische Verlängerung im Benutzerkonto deaktivieren. Eine vorzeitige Kündigung oder die Nichtverwendung der Software berechtigen nicht zu einer Rückerstattung der bereits gezahlten Lizenzgebühr für den laufenden Abonnementzeitraum. Die Lizenz bleibt bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit voll gültig.
(e) Der Nutzer kann seine Abonnements sowie die zugehörige Abrechnung über das Benutzerkonto verwalten. Die im Benutzerkonto verfügbaren Funktionen werden von banana.ch nach eigenem Ermessen bereitgestellt.
(f) Bei Multi-User-Abonnements ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, die Nutzungsrechte der Benutzer zu verwalten und deren Angaben im Benutzerkonto aktuell zu halten. Überschreitet die Anzahl der registrierten Benutzer die Zahl der erworbenen Lizenzen und erfolgt keine entsprechende Reduzierung durch den Lizenznehmer, hat der Lizenzgeber das Recht, überzählige Benutzerkonten nach eigenem Ermessen zu deaktivieren.
3.Pflichten des Lizenznehmers
Mit Annahme dieser Lizenzvereinbarung verpflichtet sich der Lizenznehmer:
(a) die Software nicht zu kopieren, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen der normalen Nutzung gemäss den Bestimmungen dieser Lizenz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, kein Disassemblieren, Dekompilieren oder Reverse Engineering der Software durchzuführen (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte);
(b) die Software weder zu übersetzen, zu verändern, zu verpachten, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverbreiten, unterzuvermieten, Unterlizenzen zu vergeben noch abgeleitete Werke daraus zu erstellen;
(c) sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden, Beauftragten oder sonstige Personen, die die Software nutzen, über die Bedingungen dieser Lizenz informiert sind, bevor sie Zugriff auf die Software erhalten;
(d) die Software nicht auf öffentlichen Plattformen wie z.B. einem Bulletin Board, einer öffentlichen FTP- oder Web-Seite, einem Chatroom oder auf andere unzulässige Weise anzeigen oder zugänglich machen;
(e) vom Lizenzgeber bereitgestellte Lizenzen oder Sicherheitscodes nicht weiterzugeben, nicht zu übertragen und nicht Dritten zur Verfügung zu stellen;
(f) spätestens 14 Tage nach Beendigung oder Kündigung dieser Lizenz – gleich aus welchem Grund – die Software vollständig von allen Systemen und Datenträgern zu löschen.
4.Garantie
(a) Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Benutzeranleitung funktioniert.
(b) Sie erkennen an, dass Softwareprodukte im Allgemeinen nicht fehlerfrei sind, und stimmen zu, dass das Vorhandensein solcher Fehler keine Verletzung dieser Lizenz darstellt. Der Lizenzgeber kann neue Versionen der Software ("Updates") bereitstellen, die solche Fehler beheben können. Obwohl der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, bestehende Lizenznehmer über diese Updates zu informieren, werden diese – zu den jeweils angegebenen Konditionen – über dieselbe Webseite bereitgestellt, von der die Software heruntergeladen bzw. bestellt wurde.
(c) Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum dieser Lizenz einen wesentlichen Fehler feststellen, der die Nutzung der Software erheblich beeinträchtigt, und Sie diesen dem Lizenzgeber melden, wird dieser nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er die Lizenzgebühr erstattet oder angemessene Massnahmen ergreift, um den betroffenen Teil der Software mittels Patch oder neuer Version zu korrigieren.
(d) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Funktionsbeeinträchtigung durch Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen der Software verursacht wurde, die nicht vom Lizenzgeber vorgenommen wurden, oder durch unsachgemässe oder missbräuchliche Nutzung, Beschädigung der Software oder Nutzung in Verbindung mit inkompatibler Software oder Hardware.
(e) Bei einer kostenlosen Lizenzierung wird die Software im "jeweiligen Zustand" bereitgestellt. Alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen werden – soweit rechtlich zulässig – vollständig ausgeschlossen.
(f) Abgesehen von den in dieser Klausel 4 festgelegten Bestimmungen lehnt der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen im Zusammenhang mit der Software ab – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich der Marktfähigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
(g) Ohne die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Gewährleistungsausschlüsse einzuschränken, lehnt der Lizenzgeber jegliche Garantie insbesondere in folgenden Fällen ab:
für Programme, Komponenten und Inhalte von Drittanbietern, die mit der Software verwendet werden;
für Add-ons und Programmerweiterungen (einschliesslich Apps), die von Dritten oder externen Gemeinschaften entwickelt und bereitgestellt werden – auch hinsichtlich ihrer Interoperabilität mit der Software oder mit deren neuen Versionen, selbst wenn diese Add-ons über die Webseite des Lizenzgebers bereitgestellt oder gemeinsam mit der Software ausgeliefert werden;
für zusätzliche oder ergänzende Inhalte, wie z.B. Vorlagen, Formulare, Textseiten, Datensätze, Masken oder Programme – unabhängig davon, ob sie vom Lizenzgeber oder von Dritten erstellt wurden –, insbesondere im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit lokalen rechtlichen Anforderungen, Vorschriften oder Standards, sowie deren Richtigkeit und Aktualität;
für Webseiten von Dritten und deren Inhalte, mit denen die Software oder die Webseite des Lizenzgebers eine Verbindung herstellen kann;
für gesetzliche Änderungen oder Änderungen steuerlicher bzw. buchhalterischer Vorschriften oder Normen, die möglicherweise nicht oder nicht vollständig in der Software abgebildet werden;
für Ausfälle oder Einschränkungen der Internetverbindung, soweit diese für die Nutzung der Software oder damit verbundener Zusatzfunktionen erforderlich oder hilfreich ist;
für Fehlfunktionen oder Unterbrechungen von Hosting-Diensten (einschliesslich Cloud-Lösungen), welche die Software oder für deren Nutzung notwendige Inhalte bzw. Dienste bereitstellen;
für die Nichtverfügbarkeit aktueller Inhalte oder Dienste von Drittanbietern auf deren Webseiten, auch wenn diese Inhalte für die Verwendung der Software erforderlich oder hilfreich sind.
(h) Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass sich die Software unter bestimmten Umständen mit der Webseite des Lizenzgebers verbinden kann, um Daten zu übertragen oder herunterzuladen – z.B. Updates, Sicherheitscodes, neue Versionen, Sprachpakete usw. – sowie Informationen über das Abonnement, dessen Eigentümer und die zur Nutzung autorisierten Benutzer. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass zum jeweiligen Zeitpunkt eine funktionierende Internetverbindung besteht. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewähr für die Stabilität der Verbindung sowie für etwaige Datenverluste, Beschädigungen oder das Abfangen von Informationen während der Übertragung oder des Downloads.
5.Haftungsbeschränkung
(a) Für Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag (einschliesslich der Verletzung von Gewährleistungspflichten) sowie im Zusammenhang mit der Bereitstellung, dem Herunterladen oder der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ist jede Haftung des Lizenzgebers – sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage – ausgeschlossen, sofern der Lizenzgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(b) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 5 (a) und im Rahmen des nach geltendem Recht zulässigen Umfangs schliesst der Lizenzgeber ausdrücklich jede Haftung aus für: Folgeschäden, Beschädigungen anderer Programme oder Daten, entgangenen Gewinn, Einkommensverluste, verlorene Geschäftsmöglichkeiten, Vermögensschäden oder nicht realisierte Einsparungen.
6.Rechte an geistigem Eigentum
Alle Urheberrechte, Markenzeichen sowie sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, die an der Software bestehen oder in Zusammenhang mit ihr genutzt werden – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Grafiken, Animationen, Audiodateien und sonstiges identifizierbares Material mit Bezug zur Software – sind und verbleiben ausschliessliches Eigentum des Lizenzgebers.
7.Aussetzung des Abonnements und Beendigung
Bei einem Verstoss gegen diesen Lizenzvertrag oder bei nicht fristgerechter Zahlung der Lizenzgebühr ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, nach eigenem Ermessen (i) diesen Vertrag jederzeit zu kündigen oder (ii) das Abonnement sowie die damit verbundenen Dienste auszusetzen.
8.Behandlung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten des Lizenznehmers und/oder autorisierter Benutzer, die im Zusammenhang mit dem Kauf, der Installation oder der Nutzung der Software erhoben werden – insbesondere Identitätsdaten, E-Mail-Adresse, Abonnement- und Tarifplaninformationen, Zahlungsdaten sowie Informationen zur Verwendung des Produkts – werden vom Lizenzgeber zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet. Darüber hinaus unterliegt die Verarbeitung sämtlicher auf diese Weise oder über die Webseite des Lizenzgebers erhobenen Daten der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, die auf der Webseite des Lizenzgebers abrufbar ist.
9.Verschiedenes
(a) Übertragung: Sofern in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Software – weder vollständig noch in Teilen – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zu übertragen oder in sonstiger Weise weiterzugeben.
(b) Verzicht: Sollte der Lizenzgeber zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieses Vertrags nicht geltend machen oder es versäumen, diese durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf seine vertraglichen Rechte. Ebenso wenig wird dadurch die Gültigkeit der Lizenz insgesamt oder einzelner Bestimmungen berührt, noch wird das Recht des Lizenzgebers eingeschränkt, zu einem späteren Zeitpunkt rechtliche Schritte einzuleiten.
(c) Überschriften: Die in dieser Lizenzvereinbarung verwendeten Überschriften dienen ausschliesslich der besseren Lesbarkeit und Orientierung und haben keinen Einfluss auf Inhalt, Bedeutung oder Auslegung der jeweiligen Bestimmungen.
(d) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung von einer zuständigen Behörde in irgendeiner Weise als ungültig, rechtswidrig oder nicht einklagbar eingestuft werden, so gilt diese Bestimmung in dem betreffenden Umfang als von den übrigen Bestimmungen getrennt. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin gültig. Die betroffene Bestimmung ist durch eine gültige, rechtmässige und einklagbare Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
10.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(a) Diese Lizenzvereinbarung untersteht dem Recht der Schweiz.
(b) Für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz ergeben – einschliesslich ihrer Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung – ist ausschliesslicher Gerichtsstand Lugano, Schweiz. Ungeachtet dessen ist der Lizenzgeber berechtigt, auch am Wohnsitz oder Sitz des Lizenznehmers gerichtliche Schritte einzuleiten.
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2025.