Lizenzvertrag Banana Buchhaltung Plus

In diesem Artikel

WICHTIG: LESEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN.  

1.Lizenzgewährung 

(a)   Mit dem Herunterladen/Installieren bzw. Nutzen der nachstehend definierten Software gewährt Ihnen banana.ch SA, Lugano/Schweiz (der „Lizenzgeber“) Ihnen (dem „Lizenznehmer“) eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz für das begleitende Softwareprodukt „Banana Buchhaltung“, einschliesslich (sofern zutreffend) elektronischer Unterlagen und Begleitmaterial (die „Software“). Diese Lizenz erstreckt sich auch auf alle Updates oder neuen Versionen oder Freigaben der Software. Diese Lizenz gilt auch, wenn Sie die Software von anderen Websites oder E-Shops heruntergeladen haben als von der Website des Lizenzgebers. Sofern zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Herunterladens oder im Tarifplan nicht anders angegeben, erlaubt die Lizenz es Ihnen, die Software auf einem einzelnen Computersystem für eine Einzelnutzung gemäss den hier angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die Software darf NICHT elektronisch von einem Computer zu einem anderen übertragen noch über ein Netzwerk genutzt werden, sofern dies nicht vom Lizenzgeber zum Zeitpunkt der Zustellung oder des Downloads ausdrücklich genehmigt wurde. Nehmen Sie bitte Kontakt zum Lizenzgeber auf, um zusätzliche oder spezifische Lizenzen zu erwerben, wenn Sie die Software für mehrere Anwender oder auf mehreren Systemen verwenden möchten und dies nicht ausdrücklich zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads genehmigt war. 

(b)   Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Verwendung der Software der Verwendung eines vom Lizenzgeber bereitgestellten Sicherheitscodes unterliegt, wenn dies zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads der Software angegeben wurde.  

(c)   In dem Masse, in dem diese Software die Software Dritter umfasst oder über eine Schnittstelle mit dieser verbunden ist (einschliesslich Add-ons oder Programmerweiterungen), gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Dritten und der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese einzuhalten.  

2.Lizenzgebühr 

(a)   Sofern nicht anders vom Lizenzgeber angegeben, ist die Software KEINE Free- oder Shareware. Die Lizenzgebühr wird vom Lizenzgeber angegeben und ist von Ihnen zum Zeitpunkt der Auslieferung oder des Downloads der Software oder ab Beginn der Nutzung oder des Abonnements zu entrichten. 

(b)   Die Tarifpläne geben an, welche Softwarefunktionen, Erweiterungen, Dokumentationen oder Dienste zur Verfügung gestellt werden und für welchen Zeitraum (Abonnement) genutzt werden können. Der Tarifplan kann je nach Region, Art der Nutzung, Nutzungsempfänger oder anderen in der Planbeschreibung angegebenen Elementen variieren. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Preise, den Inhalt und die Dauer vom Tarifplan zu ändern und einen Plan zu löschen, wenn er dies für notwendig erachtet.  

(c)   Wenn ein Tarifplan für einen bestimmten Zeitraum (Abonnement) festgelegt wurde, erlischt das Recht zu Nutzung der Software oder der Funktionen und Dienste, die durch den Plan bereitgestellt werden, am letzten Tag des Zeitraums. Die Lizenzgebühr ist zu Beginn der Abonnementsperiode fällig. Sofern im Tarifplan nicht anders angegeben, kann der Lizenznehmer das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf kündigen; andernfalls gilt das Abonnement als um einen weiteren gleichen Zeitraum unter den gleichen Bedingungen verlängert. Eine vorzeitige Beendigung oder Nichtnutzung der Software berechtigt den Lizenznehmer nicht zu einer Rückerstattung der bereits bezahlten Lizenzgebühr.  

3.Pflichten des Lizenznehmers 

Im Zuge der Annahme dieser Lizenz verpflichten Sie sich: 

(a) die Software nicht zu kopieren (abgesehen von einer normalen Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz) noch (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechten) zu disassemblieren, dekompilieren oder nachzukonstruieren (Reverse Engineering); 

(b) die Software nicht zu übersetzen, zu verändern, zu verpachten, zu vermieten, zu verleihen, erneut zu vertreiben, zu untervermieten, Unterlizenzen der Software zu vergeben oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen; 

(c) zu gewährleisten, dass Ihre Mitarbeiter, Agenten oder andere Parteien, die die Software nutzen werden, über diese Lizenz und ihre Bedingungen in Kenntnis gesetzt werden, bevor diese Mitarbeiter, Agenten oder Parteien die Software nutzen; 

(d) die Software nicht auf einem öffentlichen Bulletin Board , einer öffentlichen FTP- oder World-Wide-Web-Site, einem öffentlichen Chatroom oder durch andere unzulässige Mittel anzuzeigen oder verfügbar zu machen; 

(e) vom Lizenzgeber zur Installation oder Nutzung der Software vergebene Lizenzen oder Sicherheitscodes nicht zu transferieren, mitzuteilen oder verfügbar zu machen; 

(f) binnen 14 Tagen nach der Beendigung oder der Einstellung dieser Lizenz aus jeglichem Grunde die Software und alle Upgrades oder Kopien zu zerstören. 

4.Übertragung der Software 

Ungeachtet der vorstehenden Klausel 3 darf die Software nur auf eine andere Partei übertragen werden, wenn das Original und alle Kopien (einschliesslich Backups) der Software, die Unterlagen und diese Lizenz dauerhaft und kostenfrei auf den vorgeschlagenen neuen Lizenznehmer übertragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Lizenznehmer diese Lizenz akzeptiert hat, wenn er die Software herunterlädt/installiert bzw. nutzt. Bei einer solchen Übertragung dürfen Sie KEIN Exemplar der Software oder Unterlagen behalten. 

5.Garantie 

(a) Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Benutzeranleitung arbeitet, wie sie in den mit der Software ausgelieferten Unterlagen enthalten ist; 

(b) Sie nehmen zur Kenntnis, dass Software im Allgemeinen nicht fehlerfrei ist und stimmen zu, dass das Vorliegen solcher Fehler keine Verletzung dieser Lizenz darstellt. Der Lizenzgeber kann neue Versionen der Software („Upgrades“) erstellen, die diese Fehler möglicherweise korrigieren; obwohl der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, bestehende Lizenznehmer über solche Upgrades in Kenntnis zu setzen, werden diese zu den jeweils angegebenen Kosten auf derselben Internetsite zur Verfügung gestellt, von der die diese Lizenz begleitende Software heruntergeladen bzw. auf der sie bestellt wurde; 

(c) Sollten Sie einen materiellen Fehler in der Software entdecken, der die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigt, vorausgesetzt dass Sie den Lizenzgeber binnen 90 Tagen ab dem Datum dieser Lizenz davon in Kenntnis setzen, kann der Lizenzgeber gemäss seiner alleinigen Entscheidung entweder die Lizenzgebühr zurückerstatten oder alle angemessenen Massnahmen ergreifen, um über einen Patch oder eine neue Freigabe (nach eigener Entscheidung) jenen Teil der Software zu korrigieren, der Fehler aufweist; 

(d) Eine Garantie ist ausgeschlossen, sofern die Nichterfüllung durch eine nicht vom Lizenzgeber erfolgte Abänderung, Veränderung oder Ergänzung der Software verursacht wurde, durch eine unsachgemässe oder missbräuchliche Nutzung oder Beschädigung der Software oder durch Nutzung der Software zusammen mit anderen Programmen oder auf Geräten, mit denen sie nicht kompatibel ist; 

(e) Bei kostenfreier Lizenzierung wird die Software im jeweiligen Zustand bereitgestellt und alle im- und expliziten Garantien werden im höchstmöglichen von den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen zugelassenen Umfang abgelehnt; 

(f) Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel 5, lehnt der Lizenzgeber, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Software ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.  

(g) Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beschränken, lehnt der Lizenzgeber jegliche Garantie ab in Bezug:  

– auf mit der Software arbeitende Programme, Komponenten und Inhalte von Dritten; 

– auf Add-ons und Programmerweiterungen einschliesslich Apps, die von Dritten oder Gemeinschaften entworfen und bereitgestellt werden, damit sie mit der Software arbeiten, deren Interoperabilität mit der Software und allen ihren neuen Versionen, selbst wenn diese auf der Website des Lizenzgebers bereitgestellt oder vom Lizenzgeber zusammen mit oder über die Software ausgeliefert werden; 

– auf zusätzliche oder ergänzende Materialien wie Vorlagen, Formulare und Seiten mit Texten, Daten, Formen oder Programmen und ähnlichen Dokumente unabhängig davon, ob sie vom Lizenzgeber oder Dritten entworfen wurden, sowie deren Nichteinhaltung der örtlichenrechtlichen Bestimmungen, Anforderungen oder Normen bzw. deren Genauigkeit und aktueller Stand; 

– auf Websites von Dritten und deren Inhalte, mit denen die Software oder die Website des Lizenzgebers sich verbinden können; 

– auf die Änderung von Parametern in Gesetzen und Bestimmungen, Besteuerungs- und Buchhaltungsregeln oder -normen, die möglicherweise nicht in der Software widergespiegelt sind; 

– auf den Ausfall der Internetverbindung in dem Masse, dass diese Verbindung erforderlich oder nützlich ist für den Nutzer zur Anwendung der Software oder damit verbundener zusätzlicher Funktionen; 

– auf die Nichtbereitstellung seitens Dritter von aktuellen Inhalten oder Diensten auf deren Websites, die für den Einsatz der Software erforderlich oder nützlich sind. 

(h) Sie nehmen zur Kenntnis und willigen ein, dass unter bestimmten Umständen die Software sich mit der Website des Lizenzgebers verbindet, um Informationen zu übertragen oder herunterzuladen (bspw. Updates, Sicherheitscodes, Versionen, Sprachen usw.), Daten über das Abonnement, dessen Eigentümer und die zur Nutzung der Software befähigten Benutzer. Sie tragen die Verantwortung für eine funktionierende Internetverbindung zum jeweiligen Zeitpunkt und der Lizenzgeber lehnt jegliche Garantie in Bezug auf die Stetigkeit der Internetverbindung sowie jegliche Beschädigung oder das Abfangen von Informationen während der Übertragung oder des Downloads ab.  

6.Haftungsbeschränkung 

(a) Hinsichtlich der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag (einschliesslich Verletzung einer Gewährleistungspflicht) oder in Verbindung mit der Zustellung der Software an Sie oder mit dem Herunterladen oder Nutzen der Software durch Sie ist jegliche Haftung (ob Vertragshaftung, deliktische Haftung oder gemäss anderer Rechtsgrundlage) des Lizenzgebers ausgeschlossen, sofern der Lizenzgeber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat; 

(b) Ungeachtet der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Klausel 6 (a) und im höchstmöglichen von den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen zugelassenen Umfang schliesst der Lizenzgeber ausdrücklich eine Haftung für Folgeschäden sowie Schäden an oder die Beschädigung anderer Programme oder Daten, für entgangenen Gewinn, entgangenes Geschäft oder Einkommen, Verlust an Firmenwert oder erwarteten Einsparungen ab;  

7.Rechte an geistigem Eigentum 

Alle Urheberrechte, Markenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die an der Software bestehen oder in Verbindung mit ihr genutzt werden (einschliesslich, aber nicht ausschliesslich allen Abbildungen, Animationen, Audio- und anderem identifizierbaren Material mit Bezug auf die Software) sind und verbleiben alleiniges Eigentum des Lizenzgebers. 

8.Beendigung 

Sie können diese Lizenz jederzeit durch Zerstörung der Software, der Lizenz oder des Sicherheitscodes, der Dokumentation und aller Kopien beenden. Die Lizenzgebühr wird nicht erstattet. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn eine Verletzung dieser Bedingungen Ihrerseits festgestellt wird. Ferner kann der Lizenzgeber diese Lizenz unverzüglich beenden, sollten Sie die Lizenzgebühr nicht rechtzeitig bezahlen. Sollte weiter die Installation oder Nutzung dieser Software der Aktivierung eines Sicherheitscodes unterliegen, der vom Lizenzgeber mit dem Hinweis bereitgestellt wurde, dass dieser nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat, so gilt die Lizenz nach Ablauf dieser Frist als automatisch beendet. Werden Sie über eine derartige Beendigung in Kenntnis gesetzt oder bei Ablauf der Gültigkeit eines Beendigungscodes, müssen Sie die Bestimmungen der vorstehenden Klausel 3 (f) erfüllen.  

9.Behandlung personenbezogener Daten 

Personenbezogene Daten des Lizenznehmers und/oder autorisierter Benutzer, die zum Zeitpunkt des Kaufs, der Installation oder der Nutzung der Software gesammelt wurden, insbesondere Identität, E-Mail-Adresse, Abonnement und Tarifplan sowie Daten bezüglich der Zahlung der Lizenz und Informationen in Bezug auf die Verwendung des Produkts, werden vom Lizenzgeber für die Erfüllung des Vertrags verarbeitet. Im Übrigen werden die auf diese Weise oder über die Website des Lizenzgebers gesammelten Daten gemäss den Datenschutzbestimmungen verarbeitet, die auf der Website des Lizenzgebers, unter https://www.banana.ch/de/node/9245 veröffentlicht sind. 

10.Verschiedenes 

(a) Übertragung: Sofern hierin nicht anderweitig ausdrücklich festgelegt, darf der Lizenznehmer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Software weder vollumfänglich noch teilweise übertragen oder anderweitig transferieren; 

(b) Verzicht: Sollte der Lizenzgeber zu einem beliebigen Zeitpunkt eine dieser Bestimmungen nicht geltend machen oder es verabsäumen, diese geltend zu machen, so ist dies nicht als Verzicht auf die vertraglichen Rechte des Lizenzgebers auszulegen oder anzusehen und es beeinflusst in keiner Weise die Gültigkeit der gesamten Lizenz oder Teilen hiervon noch beeinträchtigt es das Recht des Lizenzgebers, nachfolgend Klage zu erheben; 

(c) Überschriften: Die Überschriften in den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden allein zur leichteren Bezugnahme eingefügt und nicht mit der Absicht, dass sie einen Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen oder deren Bedeutung oder Auslegung beeinflussen; 

(d) Salvatorische Klausel: Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen von einer zuständigen Behörde in einem beliebigen Masse als ungültig, rechtswidrig oder nicht einklagbar eingestuft werden, so wird die Bedingung oder Bestimmung in jenem Masse von den übrigen Bestimmungen und Bedingungen getrennt, die im weitesten vom Gesetz zugelassenen Umfang gültig bleiben und die ungültige, rechtswidrige oder nicht einklagbare Bestimmung wird durch eine gültige, rechtmäßige oder einklagbare Bestimmung ersetzt, die von ihrer wirtschaftlichen Wirkung her der ungültigen, rechtswidrigen oder nicht einklagbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

11.Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(a) Diese Lizenz unterliegt dem Schweizer Recht; 

(b) Für alle Streitfälle und Forderungen aus oder mit Bezug auf diese Lizenz, einschliesslich ihrer Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung, ist alleiniger Gerichtsstand Lugano, Schweiz. Ungeachtet des vorstehenden Satzes ist der Lizenzgeber berechtigt, vor den Gerichten am Wohnort des Lizenznehmers Klage gegen diesen zu erheben. 

Letzte Aktualisierung: 21. September 2020. 

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