Einreichung der MWST-Abrechnung

In diesem Artikel

Ab dem 3. Quartal 2023 steht auf dem ESTV-Online-Portal das neue MWST-Abrechnungsformular 2024 bereits zur Verfügung. Hier können Sie sowohl die Mehrwertsteuerdaten 2023 als auch die mit den Steuersätzen für das Jahr 2024 eingeben.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Mehrwertsteuerdaten einzureichen:

Manuelle Datenerfassung im Online-Portal der ESTV

  • Das Faksimile des MWST-Abrechnungsformulars ausdrucken und überprüfen, dass die Daten korrekt sind.
  • Sich im Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV mit den persönlichen Zugangsdaten anmelden. 
  • In der Registerkarte Mehrwertsteuer die im MWST-Abrechnungsformular (Faksimile) ausgewiesenen Werte von Hand in das Online-Formular übertragen.
  • Alle Daten vor der Einreichung überprüfen.
  • Mit der Datenübermittlung fortfahren.

Hochladen der XML-Datei im Online-Portal der ESTV

Ab 2025 wird es nicht mehr möglich sein, die MWST-Abrechnung in Papierform zu übermitteln. Banana Buchhaltung Plus ist bereits nach den neuen MWST-Sätzen 2024 für die Übermittlung der MWST-Daten per XML-Datei vorbereitet.

Für die Erstellung von XML-Dateien, beachten Sie bitte die Informationen auf https://www.banana.ch/apps/de/node/9023.

Bevor Sie Daten im Online-Portal der ESTV erfassen, gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Das Faksimile des MWST-Abrechnungsformulars ausdrucken und überprüfen, dass die Daten korrekt sind.
  • Die XML-Datei für die Mehrwertsteuer für das gewünschte Quartal erstellen. Stellen Sie sicher, dass der übermittelte Zeitraum korrekt ist (siehe nächster Abschnitt).
  • Sich im Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV mit den persönlichen Zugangsdaten anmelden. 
  • Den Import der Abrechnungsdaten im XML-Format auswählen.
  • Die im Online-Formular automatisch angezeigten Daten mit denen des MWST-Abrechnungsformulars (Faksimile) vergleichen.
  • Die Daten validieren und mit der Datenübermittlung fortfahren.

Überprüfung des übermittelten Zeitraums

  • Wenn ein ungültiger Zeitraum übermittelt wird, wird die XML-Datei abgelehnt. 
    Die gültigen Zeiträume, aufgeteilt nach Methode, sind wie folgt:
    • Saldo-/Pauschalsteuersatzmethode: halbjährlich und jährlich.
    • Effektivmethode: vierteljährlich, halbjährlich und jährlich.
  • Wenn Sie sich kürzlich als MWST-Pflichtiger registriert haben, beginnt der Abrechnungszeitraum nicht unbedingt am 1. MM.JJJJ, sondern könnte z. B. erst am 16. MM.JJJJ beginnen.
  • Wenn Sie versuchen, eine Abrechnung für einen Zeitraum vom 01.01.20YY bis zum 30.09.20YY einzureichen, der mehrere Perioden umfasst, wird die Datei abgelehnt.

 

Einstellung der Netto- oder Bruttoverkaufs-Informationen

Wenn die Daten manuell im ESTV-Online-Portal eingegeben werden, ist es wichtig, dass Sie oben im Formular korrekt die Netto-Einstellung  auswählen.

Wenn stattdessen die von Banana Buchhaltung generierte Xml-Datei direkt weitergeleitet wird, sind die Informationen bereits in der Datei selbst über den <eCH-0217:grossOrNet>-Tag enthalten.

Meldungen

Diese Erweiterung wird mit Ihrer aktuellen Version von Banana Buchhaltung nicht ausgeführt.
Diese Erweiterung funktioniert ab Version 10.1 oder aktueller von Banana Buchhaltung Plus mit Advanced-Plan

Die MWST-Nummer Ihrer Firma ist ungültig oder fehlt.
Sie ist unter Menü Datei > Eigenschaften (Stammdaten) > Registerkarte 'Adresse' zu erfassen oder zu korrigieren.
Die MWST-Nummer muss aus 9 Ziffern bestehen. Es kann auch der Text CHE angegeben werden, wichtig ist, dass die 9 Ziffern angegeben werden. Es kann z.B. CHE-211.311.311 oder 211.311.311 geschrieben werden.
Die MWST-Nummer muss im Dialogfenster Eigenschaften (Stammdaten) > Registerkarte Adresse > Feld MWST/USt-Nummer eingegeben werden. Das Dialogfenster ist unter Menü Datei > Eigenschaften (Stammdaten) abrufbar.

In der Ziffer xxx ist der Satz xxx nicht erlaubt. Bitte den MWST-Code xxx überprüfen.
Für die Ziffern 302, 303, 312, 313, 342, 343, 382 und 383 werden die MWST-Sätze aufgrund der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Informationen (MWST-Steuersätze ab 1. Januar 2024) überprüft.

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