DATEV-Export

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Mit dem neuen Datev-Format (ASCII csv) sollte der Austausch mit neueren Versionen der Datev-Software, welche beim Steuerberater ggf. zum Einsatz kommt, möglich sein.

Sie können die folgenden Daten im DATEV-Format exportieren:

Die DATEV-Kontenpläne und die Liste der Steuerschlüssel und deren Bedeutungen sind auf folgenden Webseiten verfügbar:

Beispieldateien:

Voreinstellungen

Bevor Sie einen DATEV-Export durchführen, vergewissern Sie sich, dass folgende Voraussetzungen in Ihrer Buchhaltungsdatei erfüllt worden sind:

  1. Sie haben einen DATEV-konformen Kontenrahmen gewählt.
    Zurzeit stehen Ihnen diese DATEV-konformen Kontenrahmen zur Verfügung:
    SKR03 - Standard und kurz
    SKR04 - Standard
     
  2. Sie haben die Spalten Datev-Konto und Datev-Automatikkonto in der Tabelle Konten definiert
    Im Fall diese Spalten in Ihrer Buchhaltungsdatei nicht vorhanden sind, können Sie den Befehl Werkzeuge-Neue Funktionen hinzufügen..., DATEV-Spalten in der Kontentabelle hinzufügen benutzen. Diese Spalten sind unter der Ansicht Verschiedene sichtbar.

    Spalte Datev-Konto: Wenn Sie Ihre Konten an die Nummernvergabe der DATEV-Buchhaltung anpassen müssen, wählen Sie die Tabelle Konten und  tragen Sie in der Spalte Datev-Konto die Nummer des Sachkontos bei DATEV ein. Diese Nummern werden von der Option Kontenzuordnung berücksichtigt.

    Spalte Datev-Automatikkonto: DATEV-Automatikkonten werden von DATEV festgelegt. Die entsprechenden Standardkonten in Banana Buchhaltung erhalten das Kennzeichen DATEV-Automatikkonto. Wählen Sie die Tabelle Konten, Spalte Datev-Automatikkonto und geben Sie Ja ein, wenn es um einem Automatikkonto handelt.



     
  3. USt-Codes bearbeiten (USt-Tabelle)
    Wählen Sie die Tabelle MwSt/USt-Codes, Spalte Gr1 und geben Sie den Steuerschlüssel nach den DATEV-Konventionen ein. DATEV verwendet Steuercodes mit eigener Systematik, daher müssen Sie ebenfalls in dieser Tabelle die Verknüpfung der festgelegten Steuercodes mit den DATEV-Steuercodes vornehmen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche DATEV-Steuerschlüssel hier anzugeben sind.

DATEV - Umsatzsteuerbuchungen

Bei DATEV wird die Umsatzsteuer stets aus den Brutto-Beträgen herausgerechnet. Die Steuerrechnung wird automatisch durchgeführt, wenn im Buchungssatz entweder ein sog. Automatik-Konto (automatisches Konto) oder ein Steuerschlüssel verwendet werden.
Achtung:
Die Angabe eines Steuerschlüssels und eines Automatik-Kontos in einem Buchungssatz ist nicht zulässig. Der Buchungssatz wird abgelehnt.

Automatik-Konten für USt-Berechnung
Automatische Konten haben eine Programmfunktion, die bewirkt, dass aus dem Brutto-Betrag der Buchung die Umsatzsteuer berechnet wird. Auf das Automatik-Konto bucht das Programm den um die Steuer verminderten Betrag. Die Umsatzsteuer selbst bucht das System automatisch auf das für den betreffenden Steuersatz vorgesehene Umsatzsteuer-Sammelkonto.

Aufhebung der USt-Berechnung
Sollen auf automatischen Konten Beträge ohne Steuer gebucht werden, muss im Feld BU-Schlüssel der Berichtigungsschlüssel 40 gesetzt werden. Durch diesen Berichtigungsschlüssel wird die Automatik des Kontos aufgehoben.

Steuerschlüssel
Die Anwendung des Steuerschlüssels im Buchungssatz ist eine weitere Möglichkeit zur Berechnung der Umsatzsteuer. Über den Steuerschlüssel berechnet das Programm den USt-Betrag automatisch und bucht diesen anschließend auf das entsprechende Sammelkonto.

DATEV – Kontenzuordnung

Mit der DATEV- Kontenzuordnung können Sie für alle Konten ihres Kontenplans abweichende DATEV-Kontennummern definieren. Nutzungsbeispiele:

  • Anpassung der Konten Ihres Kontenplanes an die Nummernvergabe der DATEV-Buchhaltung.

    Beispiel: Ein Kundenkonto ist vierstellig angelegt worden. In DATEV Kanzlei Rechnungswesen müssen Kundenkonten mindestens fünfstellig sein (Konten 10000- 69999). Vergeben Sie für das vierstellige Kundenkonto ein fünfstelliges DATEV- Konto.
     
  • Zusammenfassung verschiedene Konten Ihres Kontenrahmens auf einem Konto.

    Beispiel: Sie haben das Konto 8400 im SKR-03 kopiert und die Erlöskonten 8401, 8402, 8403 selbst angelegt. Vergeben Sie für selbst angelegte Konten das DATEV-Konto 8400.

Die DATEV-Kontenzuordnung finden Sie im Menü Verwaltung – DATEV-Kontenzuordnung. Wenn die Option DATEV-Kontenzuordnung beim DATEV - Export aktiv ist, werden die Angaben aus der DATEV- Kontenzuordnung berücksichtigt.

Vorgaben für Sach- und Personenkonten

Die Kontonummernlänge von Sachkonten und Personenkonten darf in Kanzlei Rechnungswesen nur um eine Stelle differieren.
Beispiel: Vierstellige Sachkonten und fünfstellige Personenkonten oder fünfstellige Sachkonten und sechsstellige Personenkonten.

Für Personenkonten ist ein bestimmter Nummernbereich vorgesehen. Für Debitoren (Kunden) die Kontennummern 10 000 bis 69 999 und für Kreditoren (Lieferanten) 70 000 bis 99 999.

Hinweis: Nur wenn die Kontierung der Buchungssätze diesen Vorgaben entspricht, ist ein Import von Buchungsdaten in Kanzlei Rechnungswesen möglich.

Tipp: Haben Sie Personenkonten angelegt, die nicht dieser Vorgabe entsprechen? Nutzen Sie die Funktion DATEV- Kontenzuordnung.

 

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