Ursachen
In einer Buchhaltung mit Fremdwährung verlangt die Zerlegung der MwSt/USt-Beträge, dass das Konto (wie alle Aufwand- und Ertragskonten) in Basiswährung ist.Lösungen
Es ist zu verifizieren, dass das MwSt/USt-Konto in der Tabelle Konten über das Währungskennzeichen der Basiswährung (die Währung der eigenen Nation, welche für die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung, welche dem Fiskus zu unterbreiten sind, verwendet wird).
Für weitere Informationen bitte die Webseiten Buchungen mit Fremdwährungen sowie Der Kontenplan mit Fremdwährungen konsultieren.