Steuersätze bis 31.12.2023

Nachstehend finden Sie die Mehrwertsteuersätze 2018 (gültig für die Jahre 2018-2023), sowohl für die effektive Methode als auch für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode. Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Mehrwertsteuersätze in Kraft.

MWST-Sätze für effektive Methode

Die auf unserer Homepage verfügbaren Buchhaltungsdateivorlagen enthalten bereits die neuen MWST-Sätze, mit Sätzen bis und nach 2017.

 NormalsatzSondersatz Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze8,0%3,8%2,5%
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017-0,4%-0,2%-0,1%
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.20300,1%0,1%0,1%
Neue Steuersätze gültig ab 01.01.20187,7%3,7%2,5%

Fakturierung

  • 2017 ausgestellte Rechnungen:
    • Betreffen diese, im 2017 geleistete Verkäufe, Arbeiten oder Dienstleistungen, werden die im 2017 gültigen MWST-Sätze verwendet (8% Normalsatz, 3,8% Sondersatz für Hotelgewerbe bzw. 2,5% reduzierter Satz).
    • Handelt es sich um Lieferungen und andere MWST-pflichtige Leistungen von 2018, werden die im Jahr 2018 gültigen MWST-Sätze verwendet (7,7% Normalsatz, 3,7 Sondersatz für Hotelgewerbe bzw. 2,5% reduzierter Satz). 
  • 2018 ausgestellte Rechnungen:
    • Betreffen diese, im 2017 geleistete Verkäufe, Arbeiten oder Dienstleistungen, werden die im 2017 gültigen MWST-Sätze verwendet (8% Normalsatz, 3,8% Sondersatz für Hotelgewerbe bzw. 2,5% reduzierter Satz).
    • Handelt es sich um Lieferungen und andere MWST-pflichtige Leistungen von 2018, werden die im Jahr 2018 gültigen MWST-Sätze verwendet (7,7% Normalsatz, 3,7 Sondersatz für Hotelgewerbe bzw. 2,5% reduzierter Satz). 

MWST-Codes ab 2018

Ende 2017 und für 2018 sind die diversen Sätze parallel zu verwenden.

  • Die MWST/USt-Codes-Tabelle 2018 enthält diese Sätze bereits für 2017 sowie 2018.
    Die einfachste Methode ist, diese MWST-Codes in die eigene Buchhaltung zu importieren.
  • Spätestens beim Beginn der Buchhaltung für 2018 müssen die neuen MWST-Codes importiert werden.
     

MWST-Sätze 2018 für Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode

Die Liste der MWST-Codes enthält bereits die neuen Saldosteuersätze.

  • Die MWST-Codes F1 und F2 bleiben unverändert und beziehen sich auf in Rechnung gestellte Leistungen mit den Sätzen von 2017.
  • Die MWST-Codes F3 und F4 beziehen sich auf in Rechnung gestellte Leistungen mit den Sätzen für 2018.

Für die Berechnung gibt es zwei mögliche Vorgehen:

Weitere Informationen sind auf der folgend verlinkten Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung verfügbar: Reduzierte Saldosteuersätze.