Schweiz: Neue Regeln für Berichte

News • 07/01/2016 •
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Mit der neuen Version Banana Buchhaltung 8 kann man den Kontenplan dem neuen Rechnungslegungsrecht problemlos anpassen.
In der Schweiz müssen für das Geschäftsjahr 2015 alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Berichte mit den vom Obligationenrecht vorhergesehenen Mindestanforderungen der Bilanz und Erfolgsrechnung präsentieren.

Wir haben dazu nützliche Informationen auf einer Seite zusammengefasst, wo Sie lernen, den Kontenplan den neuen Normen anzupassen, oder den Bilanzausdruck nach dem neuen Rechnungslegungsrecht zu erstellen, ohne den Kontenplan zu ändern.

Gut anfangen dank Banana 8

Hier finden Sie die wichtigsten Neuheiten der Version 8.