MWST-Vorschriften und Änderungen 2025 – Technische Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen der MWST-Gesetzgebung in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte.

Wichtige gesetzliche Neuerungen

  • Pflicht zur elektronischen Übermittlung der MWST-Abrechnung.
  • Erweiterung der Anzahl zulässiger Sätze für die Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode (über die bisherigen zwei hinaus).
  • Möglichkeit zur Wahl der Jahresabrechnung.

Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Dokumentation der ESTV.

Änderungen bei der Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode

Für Geschäftsjahre ab 2025

  • Es ist erlaubt, mehrere Saldosteuersätze in derselben Abrechnung anzugeben, sofern jeder mindestens 10 % des gesamten steuerbaren Umsatzes abdeckt.
  • Die Behandlung wird vereinheitlicht: Es wird nicht mehr zwischen „Saldosteuersatz“ und „Pauschalsteuersatz“ unterschieden.
  • Für jeden Steuersatz muss die Art der Tätigkeit mittels eines von der ESTV bereitgestellten Tätigkeitscodes angegeben werden; es dürfen nur zugelassene Codes verwendet werden.

Übermittlungsformate (eCH-0217)

Die ESTV hat den Entwurf des neuen Standards eCH-0217 E-MWST 2.0 veröffentlicht, der nach seiner Finalisierung die aktuelle Version 1.0 ersetzen wird.

Vorgesehene Elemente/Methoden in 2.0:

  • Effektive MWST-Methode
    • effectiveReportingMethod – gültig für alle Geschäftsjahre (das XML-Element gibt die für die Übermittlung unterstützte Methode an).
  • Saldosteuersatz-/Pauschalsteuermethode
    • Bis zum Geschäftsjahr 2024: netTaxRateMethod und flatTaxRateMethod – XML-Elemente, die nur bis 2024 für die Übermittlung unterstützt werden.
    • Ab 2025: simpleTaxRateMethod – XML-Element gültig ab 2025.