MWST auf vereinnahmten Entgelten (auf Einnahmen) und Offene Posten Ende Jahr

Es gibt zwei vom Bundesamt für Statistik festgelegte Methoden zur Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST):

  • Beim Umsatzverfahren wird die MWST zum Zeitpunkt der Ausstellung oder des Empfangs der Rechnung verbucht, unabhängig von der Zahlung oder dem Zahlungseingang.
  • Beim vereinnahmten Entgelt hingegen wird die MWST erst bei Zahlungseingang (bei Kunden) oder Zahlungsausgang (bei Lieferanten) verbucht.

Die Methode des vereinnahmten Entgelts wird häufig von kleinen Unternehmen und Selbstständigen gewählt, weil sie es erlaubt, die MWST erst bei effektivem Zahlungseingang zu zahlen.

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick über die Methode der MWST nach vereinnahmtem Entgelt und verweist auf die Detailseiten mit den praktischen Buchungen.

MWST nach vereinnahmtem Entgelt: das Grundprinzip

Beim MWST-Verfahren nach vereinnahmtem Entgelt liegt der Fokus nicht auf dem Rechnungsdatum, sondern auf dem Zeitpunkt der finanziellen Transaktion. Dieser Ansatz vereinfacht die tägliche Buchhaltung und verhindert die Vorfinanzierung der MWST, wenn das Geld noch nicht effektiv eingegangen oder bezahlt wurde. Mit dem vereinnahmten Entgelt:

  • wird die MWST erst bei Zahlungseingang fällig (bei Kunden)
  • wird die MWST erst bei Zahlungsausgang abzugsfähig (bei Lieferanten)

Während des Jahres beeinflussen ausgestellte oder empfangene Rechnungen die MWST also erst, wenn eine Zahlung erfolgt.

Einrichtung der Kunden- und Lieferantenkonten mit MWST nach vereinnahmtem Entgelt

Bei der MWST mit dem Verfahren des vereinnahmten Entgelts ist während des Jahres keine Verwaltung der Kunden und Lieferanten erforderlich. Wenn Sie jedoch dennoch Rechnungen und Fälligkeiten verwalten möchten, können die Kunden- und Lieferantenkonten mit den Kosten- und Profitstellen eingerichtet werden. 

Für weitere Informationen siehe: 

Warum am Jahresende Abgrenzungen notwendig sind

Auch wenn während des Jahres nach dem Geldflussprinzip gearbeitet wird, muss am Jahresende das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung beachtet werden. Dies erlaubt es, Aufwendungen und Erträge dem richtigen Jahr zuzuordnen und ein wirtschaftlich korrektes Bild der Tätigkeit zu vermitteln. Am Jahresende muss das wirtschaftliche Ergebnis korrekt ermittelt werden.

Das bedeutet:

  • die Erträge des Jahres müssen auch ausgestellte, aber noch nicht bezahlte Rechnungen beinhalten
  • die Aufwendungen des Jahres müssen auch empfangene, aber noch nicht bezahlte Rechnungen beinhalten

Aus diesem Grund werden offene Rechnungen als periodengerechte Rechnungen verbucht, ohne die MWST vorwegzunehmen.

Buchungen für offene Kundenrechnungen

Am Jahresende müssen beim MWST-Verfahren nach vereinnahmtem Entgelt die ausgestellten, aber noch nicht bezahlten Kundenrechnungen verbucht werden, um die Erträge dem richtigen Geschäftsjahr zuzuordnen. Auf der entsprechenden Seite finden Sie die Buchungen per 31.12 und die Stornobuchungen zu Beginn des neuen Jahres.

Buchungen für offene Lieferantenrechnungen

Am Jahresende müssen beim MWST-Verfahren nach vereinnahmtem Entgelt die empfangenen, aber noch nicht bezahlten Lieferantenrechnungen verbucht werden, um die Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zuzuordnen. Auf der entsprechenden Seite finden Sie die Buchungen per 31.12 und die Stornobuchungen zu Beginn des neuen Jahres.

 

Offene Kundenrechnungen buchen

Diese Seite erklärt, wie Sie Buchungen mit der Methode MWST nach vereinnahmten Entgelten korrekt erfassen – sowohl während des Jahres als auch am Jahresende – mit Banana Buchhaltung.

Es handelt sich um eine praktische Anleitung als Fortsetzung zur Einführung in die MWST nach vereinnahmten Entgelten. Sie richtet sich an MWST-Pflichtige, die diese Methode anwenden (mit Genehmigung der zuständigen Behörde).

Diese Seite beschreibt ausschliesslich die praktischen Buchungen und ersetzt nicht die Einführung in die Grundprinzipien der MWST nach vereinnahmten Entgelten.

Buchungen während des Jahres mit MWST nach vereinnahmten Entgelten

Bei der Methode der MWST nach vereinnahmten Entgelten wird die MWST erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs oder der Zahlung fällig. Deshalb werden während des Jahres keine offenen Posten für Kunden geführt.

In der Praxis:

  • Erträge werden erfasst, wenn der Kunde bezahlt
  • Der MWST-Code wird in derselben Zeile wie der Ertrag eingefügt

Das folgende Beispiel zeigt eine mögliche Buchung in Banana Buchhaltung für einen Zahlungseingang mit MWST nach vereinnahmten Entgelten.

Die Rechnung des Kunden Weisshaupt über CHF 3’500 wird via Bankkonto bezahlt.

Die Buchung erfolgt wie folgt:

  • Soll: Bankkonto
  • Haben: Ertragskonto
  • MWST-Code: MWST-Code (z.B. V81)

Auf diese Weise wird die MWST nur auf den tatsächlich erhaltenen Betrag erfasst.

Warum am Jahresende zusätzliche Buchungen nötig sind

Auch wenn während des Jahres nach dem Geldflussprinzip gearbeitet wird, muss am Jahresende das wirtschaftliche Ergebnis korrekt ermittelt werden.

Deshalb müssen per 31.12. die ausgestellten, aber noch nicht bezahlten Rechnungen erfasst werden, damit die Erträge dem richtigen Geschäftsjahr zugewiesen werden – ohne die MWST vorwegzunehmen.

Notwendige Konten für offene Kundenrechnungen

Um offene Kundenrechnungen am Jahresende korrekt zu erfassen, müssen in der Kontotabelle bestimmte Konten vorbereitet werden.

Bilanzkonten

  • Kunden offene Rechnungen (Aktiven)
  • MWST auf offene Kundenrechnungen (Passiven)

Erfolgsrechnungskonten

  • Erträge auf offene Kundenrechnungen

Diese Konten ermöglichen eine separate Erfassung von:

  • dem Ertrag, der dem Jahr zuzurechnen ist
  • der MWST, die erst im Folgejahr verbucht wird

Buchung der offenen Kundenrechnungen per 31.12

Am Jahresende sind die ausgestellten, aber noch nicht bezahlten Rechnungen wie folgt zu buchen:

Buchungssatz

  1. Erste Zeile
  • Haben: Erträge auf offene Kundenrechnungen
  • Betrag: Betrag exkl. MWST
  • MWST-Code: leer

   2.  Zweite Zeile

  • Haben: MWST auf offene Kundenrechnungen
  • Betrag: MWST-Betrag
  • MWST-Code: leer

  3.  Dritte Zeile

  • Soll: Kunden offene Rechnungen
  • Betrag: Betrag inkl. MWST
  • MWST-Code: leer

In diesen Buchungen wird kein MWST-Code eingegeben, da die MWST noch nicht geschuldet ist.

Ausgleich der offenen Kundenrechnungen im neuen Jahr

Zu Beginn des neuen Jahres (01.01) müssen die Buchungen vom Jahresende storniert werden, damit die Zahlungseingänge normal verbucht werden können.

Stornobuchung

  1. Erste Zeile
  • Soll: Erträge auf offene Kundenrechnungen
  • Betrag: Betrag exkl. MWST
  • MWST-Code: leer.

   2.  Zweite Zeile

  • Soll: MWST auf offene Kundenrechnungen
  • Betrag: MWST-Betrag.

   3.  Dritte Zeile

  • Haben: Kunden offene Rechnungen
  • Betrag: Betrag inkl. MWST.

Wenn der Kunde bezahlt:

  • wird der Zahlungseingang normal verbucht
  • wird die MWST im MWST-Bericht der Periode verbucht, in der der Zahlungseingang erfolgt

 

Offene Lieferantenrechnungen buchen

Diese Seite erklärt, wie Sie Buchungen im Zusammenhang mit Lieferanten mit der Methode MWST nach vereinnahmten Entgelten korrekt erfassen – sowohl während des Jahres als auch am Jahresende – mit Banana Buchhaltung.

Es handelt sich um eine praktische Anleitung als Fortsetzung zur Einführung in die MWST nach vereinnahmten Entgelten. Sie richtet sich an MWST-Pflichtige, die diese Methode anwenden (mit Genehmigung der zuständigen Behörde).

Diese Seite beschreibt ausschliesslich die praktischen Buchungen und ersetzt nicht die Einführung in die Grundprinzipien der MWST nach vereinnahmten Entgelten.

Buchungen während des Jahres mit MWST nach vereinnahmten Entgelten

Bei der Methode der MWST nach vereinnahmten Entgelten wird die MWST erst zum Zeitpunkt der Zahlung fällig.
Deshalb werden während des Jahres keine offenen Posten für Lieferanten geführt.

In der Praxis:

  • Die Kosten werden erfasst, wenn der Lieferant bezahlt wird
  • Der MWST-Code wird in derselben Zeile wie der Aufwand eingefügt
  • Die MWST wird erst bei Zahlung abzugsfähig

Praxisbeispiel – Zahlung einer Lieferantenrechnung

Das folgende Beispiel zeigt eine mögliche Buchung in Banana Buchhaltung für eine offene Lieferantenrechnung per 31.12.

Eine Rechnung des Lieferanten Roth über CHF 1’200 wird via Bankkonto bezahlt.

Die Buchung erfolgt wie folgt:

  • Soll: Aufwandkonto
  • Haben: Bankkonto
  • MWST-Code: MWST-Code (z. B. V81)

Auf diese Weise wird die MWST nur auf den tatsächlich bezahlten Betrag erfasst.

Warum am Jahresende zusätzliche Buchungen nötig sind

Auch wenn während des Jahres nach dem Geldflussprinzip gearbeitet wird, muss am Jahresende das wirtschaftliche Ergebnis korrekt ermittelt werden.

Deshalb müssen per 31.12. die erhaltenen, aber noch nicht bezahlten Rechnungen der Lieferanten erfasst werden, damit die Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zugewiesen werden – ohne den Vorsteuerabzug vorwegzunehmen.

Notwendige Konten für offene Lieferantenrechnungen

Um offene Lieferantenrechnungen am Jahresende korrekt zu erfassen, müssen in der Kontotabelle bestimmte Konten vorbereitet werden.

Bilanzkonten

  • Lieferanten offene Rechnungen (Passiven)
  • MWST auf offene Lieferantenrechnungen (Aktiven)

Erfolgsrechnungskonten

  • Aufwendungen auf offene Lieferantenrechnungen

Diese Konten ermöglichen eine klare Trennung von:

  • dem Aufwand, der dem Jahr zuzurechnen ist
  • der MWST, die erst im Folgejahr abgezogen wird

Verbuchung der offenen Lieferantenrechnungen per 31.12

Am Jahresende müssen die von den Lieferanten erhaltenen, aber noch nicht bezahlten Rechnungen wie folgt verbucht werden.

Buchungssatz

  1. Erste Zeile
  • Soll: Kosten für offene Lieferantenrechnungen
  • Betrag: Betrag exkl. MWST
  • MWST-Code: leer

2.  Zweite Zeile

  • Soll: MWST auf offene Lieferantenrechnungen
  • Betrag: MWST-Betrag
  • MWST-Code: leer

3.  Dritte Zeile

  • Haben: Lieferanten auf offene Rechnungen
  • Betrag: Betrag inkl. MWST
  • MWST-Code: leer

In diesen Buchungen darf kein MWST-Code eingefügt werden, da die MWST noch nicht abzugsfähig ist.

Abschluss der offenen Lieferantenrechnungen im neuen Jahr

Zu Beginn des folgenden Jahres (01.01) müssen die Jahresendbuchungen storniert werden, um die normale Verbuchung der Zahlungen zu ermöglichen.

Stornobuchung

  1. Erste Zeile
  • Haben: Kosten für offene Lieferantenrechnungen
  • Betrag: Betrag exkl. MWST
  • MWST-Code: leer

2.  Zweite Zeile

  • Haben: MWST auf offene Lieferantenrechnungen
  • Betrag: MWST-Betrag

3.  Dritte Zeile

  • Soll: Lieferanten auf offene Rechnungen
  • Betrag: Betrag inkl. MWST

Wenn die Rechnung bezahlt wird:

  • wird die Zahlung normal verbucht
  • die MWST wird in der MWST-Abrechnung des Zeitraums, in dem die Zahlung erfolgt, abgezogen.