Neues Rechnungslegungsrecht für das Buchhaltungsjahr 2015

News • 23/02/2015 •
In diesem Artikel

In der Schweiz muss man ab dem Geschäftsjahr 2015 die Bestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts (nRLR) anwenden, das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Das neue Rechnungslegungsrecht knüpft grundsätzlich nicht mehr an die Rechtsform des Unternehmens, sondern an dessen wirtschaftliche Bedeutung an. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500 000 Umsatzerlös pro Geschäftsjahr, Vereine und Stiftungen, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen, und nicht revisionspflichtige Stiftungen müssen nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen ("Milchbüchlein-Rechnung").

Der Kontenrahmen in Banana Buchhaltung 7 steht mit dem neuen Recht in Einklang

In der Version 7.0.6 von Banana Buchhaltung haben wir den Kontenrahmen dem neuen Rechnungslegungsrecht angepasst und haben uns dabei auf die Neuauflage von Der Schweizer Kontenrahmen KMU (Walter Sterchi, Herbert Mattle und Markus Helbling) gestützt. Ein Werk von massgeblicher Bedeutung für die Führung der Konten und die Rechnungslegung. 
Die Änderungen in der Neuauflage betreffen hauptsächlich

  • das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht,
  • technische und fachliche Fortschritte sowie
  • Vereinfachungen
     


Gut zu wissen...

Die neuen Kontenpläne in Banana Buchhaltung 7 sind kürzlich aktualisiert worden und sind auch Online verfügbar:
https://www.banana.ch/apps/de/ac2list