MwSt/USt auf Dienstleistungen im Ausland
Alle Dienstleistungen, die Sie im Ausland erhalten, müssen in der MwSt/USt-Erklärung aufgeführt werden. Im Gegensatz zur importierten Ware, die verzollt wird, gibt es natürlich für Dienstleistungen keinen Zollschein, trotzdem muss man für diese Art von Operation aus buchhalterischen Gründen die MwSt/USt einrichten.
In der Tabelle MwSt/USt finden Sie die Codes, die Sie für Dienstleistungen im Ausland benutzen müssen, nämlich B76 und B76-2. Der Unterschied zwischen diesen beiden Codes ist folgender:
- Mit Code B76 wird in Spalte Betrag der MwSt/USt-Bruttobetrag angegeben
- Mit Code B76-2 wird direkt der MwSt/USt-Betrag gebucht, der 100% im MwSt/USt-Konto verrechnet wird.

Die Buchung erfolgt auf mehreren Zeilen und es braucht ein Girokonto für die Selbstauferlegung und für das Zurückgewinnen der MwSt/USt:
- Zuerst wird der Preis der Dienstleistung gebucht, ohne MwSt/USt-Code, denn es handelt sich um eine Dienstleistung aus dem Ausland
- Das Girokonto wird in Soll und Haben gebucht, mit MwSt/USt-Bruttobetrag (Preis Dienstleistung vom Ausland + MwSt/USt-Betrag). Als MwSt/USt-Code wird der Code B76 eingegeben (für die selbstauferlegte MwSt/Ust)
- Auf der nächsten Zeile wird nochmals das Girokonto in Soll und Haben eingegeben mit dem gleichen Betrag der vorherigen Zeile (Betrag der Dienstleistung + MwSt/USt). Der MwSt/USt-Code ist I76 (für das Zurückgewinnen der MwSt/USt)

Wenn die Buchung fertig ist muss der Saldo des Giro-Konto Null sein.


